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Steuerliche Klarheit (§ 23 EStG)

Stand der Recherche: · alle Zahlen mit Quellenangabe im Text

Von den 8 auf dieser Seite geprüften Kryptowährungen stehen bei der Prüffrage „Steuerliche Klarheit (§ 23 EStG)" 1 grün · 7 gelb (Stand 20. Juli 2026). Die Einstufung folgt den unten zitierten Ankern der Methodik; jeder Befund ist im jeweiligen Dossier bis zur Quelle belegt.

Coins mit gelbem Verdikt (7)

CoinVerdiktBefund der Recherche
OriginTrail (TRAC)GelbStaking erfordert Bridging auf andere Chains (BMF-Regelungslücke); die Staking-Position ist ein übertragbarer NFT — steuerlich ungeklärt.
Pieverse (PIEVERSE)GelbSchon das Wrappen von USDT in pieUSD gilt nach BMF-Wortlaut als steuerpflichtiger Tausch; Chain-Wechsel bleibt Grauzone.
AKEDO (AKE)GelbFür reine Kauf-/Verkaufsvorgänge gilt die reguläre Ein-Jahres-Frist des § 23 EStG mit 1.000-Euro-Freigrenze, doch das im Whitepaper beschriebene Staking-Modell mit Drittelung der Protokoll-Erträge schafft einen zusätzlichen, coin-spezifisch ungeklärten Bewertungsfall.
PAX Gold (PAXG)GelbGrundsätzlich § 23 EStG mit Jahresfrist und danach Steuerfreiheit (BMF-Schreiben vom 06.03.2025) — aber goldgedeckte Token werden im BMF-Schreiben nirgends erwähnt, und ob das Bridging von Ethereum nach Solana einen fristauslösenden Tausch darstellt, ist ungeklärt.
OKB (OKB)GelbKauf/Verkauf fällt als „anderes Wirtschaftsgut“ unter § 23 EStG mit Jahresfrist, doch der OKT→OKB-Zwangsumtausch, die Ethereum→X-Layer-Migration und Gas-Zahlungen in OKB sind offiziell ungeklärte, coin-spezifische Grauzonen.
Aster (ASTER)GelbKauf/Verkauf folgt dem Standardfall (§ 23 EStG, Jahresfrist, 1.000-€-Freigrenze), doch der points-basierte Airdrop ist behördlich nicht eingeordnet, Staking-Erträge fallen unter § 22 Nr. 3 EStG und die Points-Phase vor dem TGE ist ungeregelt.
MemeCore (M)GelbDer Basisfall folgt § 23 EStG (Haltefrist ein Jahr, Freigrenze 1.000 €), aber coin-spezifische Grauzonen erfordern Sorgfalt: Die steuerliche Behandlung des Bridgings zwischen BSC-Repräsentation und nativem L1-M sowie etwaiger Meme-Vault-/Kampagnen-Rewards ist ungeklärt.

Coins mit grünem Verdikt (1)

CoinVerdiktBefund der Recherche
Ondo (ONDO)GrünStandardfall nach § 23 EStG mit Jahresfrist und 1.000-Euro-Freigrenze; kein natives Staking, keine Golddeckung, keine Chain-Migration — Sonderprobleme bestehen derzeit nicht.

Wann gilt hier grün, gelb oder rot?

Für die Prüffrage „Steuerliche Klarheit (§ 23 EStG)" gelten diese veröffentlichten Anker:

StufeGilt, wenn …
GrünStandardfall: Kauf/Verkauf ohne coin-spezifische Grauzonen.
GelbCoin-spezifische Grauzonen (Bridging, Wrapping, Staking-Konstrukte) erfordern Sorgfalt.
RotSteuerliche Behandlung wesentlicher Mechanismen ist ungeklärt und riskant.
UnbekanntDie Frage ließ sich trotz ernsthafter Suche nicht beantworten. Eine behauptete, aber nicht belegbare Eigenschaft gilt dagegen als rot.

Die anderen Prüffragen

Produkt nachweislich live?, Braucht das Produkt den Token?, Supply fix und bewiesen?, Wem gehört der Bestand?, Droht Angebotsdruck aus Unlocks?, Externes Sicherheits-Audit?, Rechtsperson & Team-Transparenz, Partnerschaften unabhängig belegt?, Echte Nutzung on-chain messbar?, Organische Community-Substanz?, Handelsplatz-Qualität, MiCA-/Regulierungsstatus, Regulär in Deutschland kaufbar?, Track-Record & Liefertreue, Datentransparenz des Projekts

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