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Anbieter-Akte · Akte 12 · Broker

Scalable Capital

Stand der Recherche: · alle Zahlen mit Quellenangabe im Text

Zu diesem Anbieter setzen wir bewusst keinen Weiter-Button: Bei rotem Gesamt-Verdikt schicken wir Dich nicht zur Kontoeröffnung. Die Gründe stehen in dieser Akte.

Einfach erklärt

Unsere Einordnung in einem Satz

Das zentrale Risiko zuerst: Wer bei Scalable Capital „Krypto kauft", kauft keine Coins, sondern ein Wertpapier auf eine Kryptowährung — mit Emittentenrisiko, ohne Auszahlungsweg auf eine eigene Wallet und ohne Handel außerhalb der Börsenzeiten; als regulierter Broker mit eigener Banklizenz ist die Kontoführung sauber, aber für den Krypto-Kern bleibt das Modell strukturell etwas anderes als eine Krypto-Börse.

Die Entscheidung liegt bei Dir.

1. Was ist Scalable Capital?

Scalable Capital ist ein 2014 in München gegründeter Online-Broker, der ursprünglich als digitaler Vermögensverwalter (Robo-Advisor) startete und sich seither zu einer breiten Handels- und Sparplattform für Aktien, ETFs, Fonds und Krypto-Wertpapiere entwickelt hat [Q9]. Betreibergesellschaft ist die Scalable Capital Bank GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister unter HRB 217778 [Q1].

Der entscheidende strukturelle Umbau der letzten Jahre: Bis 2025 wickelte Scalable die Konto- und Depotführung über die Baader Bank als Partnerbank ab — diese Konstruktion ist heute veraltet und im aktuellen Impressum nicht mehr genannt [Q1]. Presseberichte und ein Wikipedia-Eintrag beschreiben, dass Scalable im Verlauf des Jahres 2025 eine eigene Zulassung als Kreditinstitut (Definition: ein Unternehmen, das Bankgeschäfte wie Einlagen- oder Kreditgeschäft betreiben darf und dafür einer eigenen Aufsicht unterliegt) erhalten hat [Q9]. Das Fachmedium it-finanzmagazin.de datiert die Erteilung der „Erlaubnis für das Einlagen- und Kreditgeschäft von der EZB" auf den 10.09.2025 [Q10]. Diese Datierung wird von mehreren unabhängigen Quellen übereinstimmend genannt, eine eigene Pressemitteilung von Scalable mit explizitem Tagesdatum wurde jedoch nicht gefunden — das Datum gilt daher als hinreichend belastbar, aber nicht als von Scalable selbst offiziell bestätigt.

Rechtlich handelt es sich damit um zwei sich ergänzende Zulassungsebenen: Die Europäische Zentralbank (EZB) erteilt die Zulassung als CRR-Kreditinstitut (Definition: ein Kreditinstitut, das unter die EU-Kapitaladäquanzverordnung fällt und damit als „Vollbank" im aufsichtsrechtlichen Sinn gilt) für das Einlagen- und Kreditgeschäft [Q10]. Parallel bestand bereits zuvor eine BaFin-Erlaubnis für Wertpapierdienstleistungen (Definition: die Erlaubnis, für Kunden Wertpapiergeschäfte wie Kauf, Verkauf oder Depotführung abzuwickeln), die Scalable als Broker benötigt [Q1]. Die eigene Impressums-Formulierung lautet entsprechend breiter: „Die Scalable Capital Bank GmbH ist ein Kreditinstitut und hat von der BaFin die Erlaubnis zur Erbringung von Bank- und Wertpapiergeschäften erhalten" [Q1]. In der Zusammenschau ist die in der Presse verwendete Kurzformel „Vollbanklizenz" sachlich vertretbar, sollte aber nicht unpräzise als einzelne, undifferenzierte Lizenz missverstanden werden.

Für unsere Rubrik ist wichtig: Scalable Capital ist kein Krypto-Handelsplatz im engeren Sinn, sondern ein Wertpapier-Broker, der Kryptowährungen ausschließlich in verbriefter Form anbietet (siehe Kapitel 5). Das unterscheidet das Angebot grundlegend von Anbietern, bei denen Kunden echte Coins erwerben und auf eigene Wallets übertragen können.

2. Regulierung & Rechtslage für deutsche Kunden

Seit dem MiCA-Stichtag am 01.07.2026 gilt in der gesamten EU: Nur Anbieter mit einer CASP-Lizenz (Definition: „Crypto-Asset Service Provider" — die EU-weite Zulassung nach der MiCA-Verordnung, die Voraussetzung ist, um Krypto-Dienstleistungen wie Handel, Verwahrung oder Beratung gegenüber EU-Kunden anzubieten) dürfen EU-Kunden mit Krypto-Dienstleistungen bedienen, geregelt in Art. 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 [Q16]. Für deutsche Broker und Neobanken ist dabei die entscheidende Vorfrage, ob überhaupt eine CASP-pflichtige Dienstleistung vorliegt — das hängt maßgeblich davon ab, ob echte Coins mit Verfügungsgewalt übertragen werden, oder ob es sich, wie bei Scalable, um ein klassisches Wertpapiergeschäft handelt, das unter die bestehende Wertpapieraufsicht fällt.

Ein Sekundär-Tracker für das EU-weite MiCA-/CASP-Register (eucryptoregister.com) listet für die Scalable Capital Bank GmbH einen Eintrag für die Dienstleistung „Advice" (Definition: Anlageberatung im Sinne der MiCA-Verordnung) mit Datum 02.03.2026, Aufsichtsbehörde BaFin, Land Deutschland [Q14]. Dieser Eintrag konnte bei eigener Prüfung bestätigt werden, jedoch nicht gegen das offizielle ESMA-CASP-Register oder die BaFin-Unternehmensdatenbank abgeglichen werden — beide Systeme waren bei automatisiertem Zugriff technisch nicht auswertbar (dynamische, JavaScript-basierte Datenbanken ohne direkten Treffer). Der CASP-Status bleibt damit formal ungeklärt und sollte vor einer abschließenden Bewertung manuell nachgeprüft werden.

Für das Kerngeschäft — den Handel mit Krypto-ETPs (siehe Kapitel 5) — ist zudem fraglich, ob eine CASP-Lizenz überhaupt einschlägig ist: Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere im Sinne der Wertpapieraufsicht, nicht Kryptowerte im Sinne der MiCA-Verordnung. Die aufsichtsrechtliche Einordnung von Scalables Krypto-Angebot fällt damit primär unter die bereits bestehende BaFin-Wertpapieraufsicht, nicht (zwingend) unter die neue CASP-Regulierung. Wir bewerten die CASP-Frage deshalb als „Gelb mit Vorbehalt": weder eindeutig positiv noch als Mangel zu werten, da die Kategorie für das konkrete Geschäftsmodell möglicherweise gar nicht einschlägig ist.

Unabhängig davon ist die Kontoführung selbst inzwischen klar geregelt: Die Scalable Capital Bank GmbH unterliegt als Kreditinstitut der Aufsicht durch EZB, BaFin und Deutsche Bundesbank [Q1] [Q10]. Das Impressum benennt Handelsregisternummer, Sitz und Geschäftsführung vollständig [Q1]. Eine BaFin- oder ESMA-Warnung gegen Scalable Capital selbst wurde bei der Recherche nicht gefunden — bekannt sind lediglich Warnungen im Zusammenhang mit Phishing-Nachbauten der Marke durch Dritte (siehe Kapitel 8), nicht gegen das Unternehmen selbst.

3. Sicherheit & Verwahrung

Mit der eigenen Banklizenz ändert sich die Verwahrkette für Kundeneinlagen: Bargeld auf dem Verrechnungskonto unterliegt als Bankeinlage der gesetzlichen Einlagensicherung (Definition: der EdB, Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, sichert Kundeneinlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Institut im Insolvenzfall ab) [Q6]. Ob Scalable darüber hinaus einer freiwilligen Sicherungseinrichtung wie dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angehört, die den Schutz über die gesetzliche Grenze hinaus erweitern würde, konnte nicht bestätigt werden — dieser Punkt bleibt ungeklärt.

Wertpapiere und Krypto-ETPs im Depot gelten aufsichtsrechtlich als Sondervermögen (Definition: Vermögenswerte, die insolvenzrechtlich getrennt vom Vermögen des Brokers verwahrt werden und im Insolvenzfall des Brokers nicht in die Insolvenzmasse fallen) — eine entsprechende Insolvenz-FAQ von Scalable bestätigt diese Trennung für den Depotbestand [Q6]. Wichtig ist die Unterscheidung: Diese Absicherung schützt vor der Insolvenz von Scalable selbst, nicht vor der Insolvenz des Emittenten eines Krypto-ETPs (siehe Kapitel 5) — das ist ein eigenständiges, von Scalable ausdrücklich benanntes Risiko.

Auf der Zugangsebene verlangt Scalable eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (Definition: 2FA, ein Login-Verfahren, das neben dem Passwort einen zweiten, unabhängigen Nachweis wie einen Code auf dem Smartphone verlangt) für den Kontozugang [Q8]. Aus der eigenen Hilfe-Dokumentation geht hervor, dass 2FA verpflichtend ist; ob Nutzer zwischen verschiedenen Verfahren wählen können — etwa einer TOTP-App (Definition: Time-based One-Time Password, ein zeitbasiertes Einmalpasswort-Verfahren über eine Authenticator-App) oder einem Hardware-Sicherheitsschlüssel — anstelle einer reinen SMS- oder Push-Bestätigung, ließ sich nicht abschließend klären. Wir bewerten die Kontosicherheit deshalb als „Gelb": 2FA-Pflicht ist gesichert, die Wahlfreiheit bei der Methode bleibt offen.

Ein dokumentierter Sicherheitsvorfall aus der Unternehmensgeschichte betrifft ein Datenleck aus dem Oktober 2020, von dem laut Presseberichten rund 33.000 Kunden betroffen waren [Q9]. Dieser Vorfall liegt mehrere Jahre zurück und wurde nicht am ursprünglichen Gerichts- oder Aufsichtsdokument selbst nachgeprüft, sondern nur über Sekundärquellen bestätigt. Berichten zufolge gab es im Nachgang eine verzögerte Entschädigungspraxis in Einzelfällen — auch dieser Punkt stützt sich auf Sekundärquellen und nicht auf eine eigene Prüfung von Gerichtsakten.

4. Was kostet der Handel wirklich?

Scalable Capital bietet nach dem selbst gelesenen, rechtsverbindlichen Preis- und Leistungsverzeichnis (Teil E, Konto/Depot/Broker, Seite 123–125) drei Broker-Tarife an, nicht nur zwei, wie es die Marketing-Landingpage nahelegt [Q5]:

Der dritte Tarif PRIME wird auf der öffentlichen Produktseite de.scalable.capital/trading nicht prominent beworben — sichtbar sind dort in erster Linie FREE und PRIME+ [Q3]. Er existiert jedoch offiziell im Preisverzeichnis und ist damit Teil des tatsächlichen Angebots [Q5].

Für den Krypto-Handel über ETPs (Kapitel 5) ist die Tarifwahl bei den ersten beiden Stufen ohne Bedeutung: FREE und PRIME sind bei Krypto-ETPs identisch bepreist. Am Ausführungsplatz der Kategorie 1 fällt ein Fixentgelt von 0,99 Euro pro Order zuzüglich eines Spreads (Definition: die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs, die der Emittent bzw. Handelsplatz als Marge einbehält) von 0,99 Prozent an [Q5]. Erst mit dem teuersten Tarif PRIME+ sinkt der Spread auf 0,69 Prozent [Q5].

Selbst nachgerechnet ergibt das für eine Beispielorder über 1.000 Euro im FREE- bzw. PRIME-Tarif am Kategorie-1-Ausführungsplatz: 0,99 Euro Fixentgelt plus 0,99 Prozent Spread auf 1.000 Euro (9,90 Euro) — zusammen 10,89 Euro, entsprechend rund 1,09 Prozent der Ordersumme [Q5]. Am alternativen Ausführungsplatz der Kategorie 2 (etwa gettex oder Xetra) ist die Order laut Preisverzeichnis mit einem Fixentgelt von „bis zu 1,99 Euro" sogar noch teurer, was auf eine effektive Kostenquote von bis zu rund 1,19 Prozent hinausläuft [Q5]. Mit PRIME+ sinkt die Kostenquote entsprechend auf rund 0,79 Prozent (0,99 Euro plus 0,69 Prozent auf 1.000 Euro).

Zur Einordnung: Eine reale Kostenquote von rund 1,09 Prozent pro Order liegt am oberen Ende dessen, was im Markt für Krypto-Erwerb über ein Wertpapier-Wrapper üblich ist, und ist deutlich höher als bei manchen spezialisierten Krypto-Handelsplätzen, die reine Marktplatzgebühren von deutlich unter einem Prozent aufrufen. Eine Einzahlung per SEPA (Definition: Single Euro Payments Area, das einheitliche Überweisungssystem im Euroraum) ist nach den eigenen FAQ-Angaben kostenlos [Q5]. Da eine Auszahlung von Krypto-Werten in Coins technisch nicht existiert (siehe Kapitel 6), gibt es auf der Krypto-Seite auch keine gesonderte Auszahlungsgebühr — der einzige Ausstiegsweg ist der Verkauf gegen Euro, der wiederum den beschriebenen Spread- und Fixentgelt-Mechanismen unterliegt [Q2] [Q5].

Ob im Orderprozess ein Live-Referenzkurs zum Vergleich mit dem tatsächlich ausgeführten Kurs angezeigt wird — ein wichtiges Kriterium für Kostentransparenz — konnte ohne eigenes Testkonto nicht geprüft werden und bleibt ungeklärt.

5. Angebot: Coins, Euro-Zugang, Zusatzprodukte

Scalable Capital ermöglicht laut eigener Produktseite die Auswahl „aus 32 Kryptowährungen als ETPs" [Q2]. ETP steht für Exchange Traded Product (Definition: ein börsengehandeltes Wertpapier, das die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts — hier einer Kryptowährung — nachbildet, ohne dass der Käufer den Vermögenswert selbst besitzt). Rechtlich handelt es sich dabei um Inhaberschuldverschreibungen (Definition: eine Schuldverschreibung, bei der der Inhaber eine Forderung gegenüber dem ausgebenden Unternehmen — dem Emittenten — hat, aber kein Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert erwirbt).

Konkret identifizierte Emittenten und Produkte:

Diese drei Beispiele stammen aus der zugrundeliegenden Recherchekonsolidierung und wurden nicht im Rahmen dieses Artikels erneut einzeln über eine Primärquelle nachgeprüft; sie werden als Beleg für die Produktkategorie und -struktur angeführt.

Der zentrale Satz auf der eigenen Produktseite lautet: „Kein Wallet und keine Schlüssel nötig" [Q2]. Das ist für Scalable ein Verkaufsargument (kein technischer Aufwand für Kunden), aus Sicht unserer Prüfrubrik aber der entscheidende strukturelle Unterschied zu einer echten Krypto-Börse: Der Kunde erwirbt zu keinem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über den Coin selbst.

Ein Beispiel für ein Zusatzprodukt ist das 21Shares-Solana-Staking-ETP, bei dem Staking-Erträge (Definition: Belohnungen, die man erhält, wenn man Kryptowährungen einem Blockchain-Netzwerk zur Absicherung/Verifizierung zur Verfügung stellt) in die Wertentwicklung des ETPs einfließen sollen. Details zu Sperrfristen, Slashing-Risiken (Definition: der teilweise Verlust gestakter Coins bei technischem Fehlverhalten des Netzwerkbetreibers) oder der genauen Ertragsweitergabe an den ETP-Käufer wurden nicht im Detail gefunden. Scalable weist generisch auf ein Totalverlustrisiko hin, ohne staking-spezifische Details offenzulegen — wir bewerten diesen Punkt als „Gelb".

Der Euro-Zugang selbst funktioniert unkompliziert über SEPA-Überweisung oder Lastschrift auf ein Verrechnungskonto, von dem aus Orders erteilt werden [Q5]. Eine Umrechnung in oder aus anderen Kryptowährungen direkt (Coin-zu-Coin) ist im Wertpapier-Modell nicht vorgesehen — jede Position wird gegen Euro gekauft und verkauft.

6. Kann ich meine Coins abheben? (Selbstverwahrung)

Nein. Das ist die zentrale, strukturelle Antwort für diesen Anbieter. Scalable Capital selbst formuliert es offen: „Kein Wallet und keine Schlüssel nötig" [Q2] — das bedeutet im Umkehrschluss, dass es keinen Mechanismus gibt, über den ein Kunde seinen ETP-Bestand in echte Coins umwandeln und auf eine private Wallet (Definition: eine Software oder Hardware, mit der man private Schlüssel verwaltet und direkt über Kryptowerte verfügen kann, ohne einen Zwischenhändler) auszahlen lassen könnte.

Der einzige Ausstiegsweg aus einer Krypto-Position bei Scalable ist der Verkauf des ETPs gegen Euro, zu den in Kapitel 4 beschriebenen Konditionen [Q2] [Q5]. Wer also tatsächlich Coins besitzen, sie an eine andere Wallet senden, an einer dezentralen Anwendung (DeFi) einsetzen oder physisch verwahren möchte, kann das mit diesem Produkt nicht umsetzen — unabhängig vom gewählten Tarif.

Damit verbunden ist das von Scalable selbst offen benannte Emittentenrisiko: „Sollte der Emittent zahlungsunfähig werden … kann der Anleger … einen erheblichen Verlust bis zum Totalverlust erleiden (Emittentenrisiko)" [aus Konsolidierung, Primärzitat Scalable]. Das bedeutet: Der Kunde trägt nicht nur das Marktrisiko der Kryptowährung, sondern zusätzlich das Bonitätsrisiko des jeweiligen ETP-Emittenten (CoinShares, 21Shares oder Bitwise) — ein Risiko, das bei echtem Coin-Besitz auf einer eigenen Wallet in dieser Form nicht existiert. Dass Scalable dieses Risiko transparent kommuniziert, ist positiv für die Ehrlichkeit der Darstellung, ändert aber nichts an der zugrunde liegenden Produktstruktur.

Eine Sub-Verwahrer-Struktur ließ sich nur für ein Produkt konkretisieren: Für das CoinShares-Bitcoin-ETP wird über Sekundärquellen ein Custodian namens Komainu genannt [aus Konsolidierung]. Für die Ethereum- und Solana-Produkte von Bitwise und 21Shares wurde keine entsprechende, primärquellenbasierte Bestätigung der Verwahrstruktur gefunden — dieser Punkt bleibt für diese beiden Produkte ungeklärt.

Wir bewerten sowohl die Produktkategorie („produkt_typ") als auch die Auszahlbarkeit von Coins („coin_abhebung") als Rot: Wer eine Krypto-Börse im eigentlichen Sinn sucht — mit Eigentum am Coin und Auszahlungsmöglichkeit auf eine eigene Wallet —, findet das bei Scalable Capital nicht.

7. Steuer-Praxis in Deutschland

Weil es sich bei Scalables Krypto-Angebot rechtlich um Wertpapiere (ETPs) und nicht um private Krypto-Veräußerungsgeschäfte handelt, greift eine andere steuerliche Systematik als bei einer klassischen Krypto-Börse. Gewinne aus Wertpapieren unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (Definition: eine pauschale Steuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die von inländischen Banken direkt einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird), geregelt unter anderem in § 43 EStG [Q17].

Das bedeutet konkret: Als inländisches Kreditinstitut führt Scalable die Kapitalertragsteuer auf realisierte Gewinne aus dem Verkauf der Krypto-ETPs direkt an das Finanzamt ab, ohne dass der Kunde selbst eine gesonderte Steuererklärung für diese Position einreichen muss (Abgeltungswirkung) [Q17]. Das unterscheidet die steuerliche Behandlung deutlich vom klassischen Fall des § 23 EStG bei privaten Veräußerungsgeschäften mit echten Kryptowährungen, für den unter anderem die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr [Q17] sowie die einjährige Spekulationsfrist gelten. Da bei Scalable kein Coin-Besitz vorliegt, greift diese Systematik des § 23 EStG für das ETP-Produkt nicht — es handelt sich um ein Wertpapier-Steuerregime, nicht um ein „Krypto-Steuerregime" im engeren Sinn.

Diese automatische Steuerabführung durch ein inländisches Kreditinstitut vereinfacht die Steuerpraxis für Anleger erheblich gegenüber Anbietern, bei denen Gewinne eigenständig deklariert werden müssen. Wir bewerten diesen Punkt daher als „Grün", mit der ausdrücklichen Fußnote, dass diese Einfachheit eine direkte Folge der Wertpapier-Konstruktion ist — also derselben Konstruktion, die in Kapitel 6 als zentrales strukturelles Risiko beschrieben wurde. Wer eine Steuervereinfachung sucht, bekommt sie hier; wer echten Coin-Besitz sucht, bekommt ihn nicht.

Ob Scalable selbst zusätzlichen Meldepflichten nach DAC8 (Definition: eine EU-Richtlinie zur erweiterten Meldepflicht von Krypto-Transaktionen an Steuerbehörden) oder dem deutschen Kreditwesen-/Kapitalertragsteuerrecht in Bezug auf Krypto-ETPs unterliegt, konnte nicht abschließend bestätigt werden. Es gibt eine begründete Vermutung, dass wegen der Einordnung als klassisches Wertpapier (nicht als Kryptowert im MiCA-Sinn) die spezifischen DAC8-Meldepflichten für Krypto-Dienstleister hier nicht greifen — eine explizite Bestätigung dafür wurde jedoch nicht gefunden. Dieser Punkt bleibt ungeklärt.

8. Support & Praxis-Erfahrung

Zur alltäglichen Handelbarkeit ist eine strukturelle Einschränkung zentral: Crypto-ETPs sind, wie andere börsengehandelte Wertpapiere auch, nur während der regulären Börsenhandelszeiten handelbar [aus Konsolidierung, Primärzitat/Fachquelle Kagels-Trading]. Kryptomärkte selbst laufen technisch rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche — bei Scalable ist der Handel jedoch an die Öffnungszeiten der jeweiligen Börse gebunden [Q15]. Praktisch bedeutet das: Wer an einem Wochenende oder in der Nacht auf eine starke Kursbewegung reagieren möchte, kann das über dieses Produkt nicht.

Diese strukturelle Einschränkung erhielt im April 2025 zusätzliches Gewicht durch einen dokumentierten Vorfall an einem Tag mit hoher Marktvolatilität: Laut Handelsblatt-Berichterstattung vom 11.04.2025 forderte die BaFin von mehreren Brokern — darunter Scalable — Stellungnahmen zu Handelsstörungen an [Q11]. Ob konkret die Krypto-ETP-Orderstrecke betroffen war oder primär der Aktien-/ETF-Handel, ließ sich nicht abschließend klären — dieser Differenzierungspunkt bleibt ungeklärt. Unabhängig davon zeigt der Vorfall, dass die Handelsplattform an Tagen mit außergewöhnlicher Marktbelastung an ihre Grenzen stoßen kann, was in Kombination mit der ohnehin fehlenden Wochenend-Handelbarkeit die Verfügbarkeit in Stresssituationen einschränkt. Wir bewerten „verfuegbarkeit_stress" deshalb als Rot.

Ein weiterer, unabhängig davon liegender Kritikpunkt aus der Presse betrifft eine Verbraucherschützer-Abmahnung im Zusammenhang mit einem Geldmarktfonds-Produkt von Scalable Capital [Q12] — dieser Fall betrifft nicht direkt das Krypto-Angebot, zeigt aber, dass das Unternehmen bereits Gegenstand verbraucherschutzrechtlicher Beanstandungen war.

Zur Frage einer Ombudsstelle oder Schlichtungsstelle (Definition: eine unabhängige Stelle, an die sich Kunden bei Streitigkeiten mit ihrem Finanzdienstleister außergerichtlich wenden können) für Scalable-Kunden wurde keine Information gefunden — dieser Punkt bleibt ungeklärt.

Verbraucherrelevant, aber nicht unmittelbar Scalable zuzurechnen, ist der Verdacht auf eine Phishing- bzw. Klon-Domain unter der Adresse „scalablecapital-de.com". Ein eigener Abrufversuch scheiterte technisch (HTTP-Statuscode 522, Serverfehler), sodass sich diese Domain nicht inhaltlich prüfen ließ. Sie kann daher nicht als bestätigter Phishing-Fall gewertet werden — sie wird hier ausschließlich als allgemeiner Verbraucherhinweis genannt: Nutzer sollten grundsätzlich nur die offizielle Domain de.scalable.capital verwenden und sich nicht über Suchmaschinen-Anzeigen oder Links Dritter zu Login-Seiten führen lassen.

Bei bestehenden Depotwechseln, etwa im Rahmen von Produktumstellungen, berichtete das Verbrauchermagazin test.de über einen Depotumzug bei Scalable Capital, bei dem Kunden ihre Bestände in ein neues Angebot überführt wurden [Q13]. Details zur praktischen Reibungslosigkeit dieses Umzugs für Krypto-ETP-Positionen im Speziellen wurden nicht gefunden.

9. Stärken und Schwächen — unser Gesamt-Verdikt

Stärken:

Schwächen:

Gesamt-Verdikt: Wer die Kursentwicklung von Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen im gewohnten Wertpapierdepot mitverfolgen möchte, findet in Scalable Capital einen inzwischen bankenrechtlich sauber aufgestellten, regulierten Anbieter mit transparent kommunizierten Risiken. Wer jedoch tatsächlich Krypto im eigentlichen Sinn besitzen, verwahren oder auf eine eigene Wallet auszahlen möchte, ist bei diesem Anbieter grundsätzlich falsch — das Produkt ist strukturell ein Wertpapier, keine Krypto-Börse. Diese Unterscheidung ist für die Nutzungsentscheidung wichtiger als jeder Gebührenvergleich.

10. Was wir gerne gewusst hätten — und nicht gefunden haben

11. Quellen

[Q1] Scalable Capital Bank GmbH, Impressum, https://de.scalable.capital/impressum, abgerufen 21.07.2026

[Q2] Scalable Capital, Produktseite Kryptowährungen, https://de.scalable.capital/kryptowaehrung, abgerufen 21.07.2026

[Q3] Scalable Capital, Produktseite Trading/Tarife, https://de.scalable.capital/trading, abgerufen 21.07.2026

[Q4] Scalable Capital, Nutzungsbedingungen, https://de.scalable.capital/nutzungsbedingungen, abgerufen 21.07.2026

[Q5] Scalable Capital, Preis- und Leistungsverzeichnis (PDF), Teil E „Konto/Depot/Broker", S. 123–125, https://de.scalable.capital/terms-and-conditions, abgerufen 21.07.2026

[Q6] Scalable Capital Hilfe-Center, „Ist Scalable jetzt eine Bank?", https://help.scalable.capital/das-neue-scalable-a15d5ee8/ist-scalable-jetzt-eine-bank-4153c413, abgerufen 21.07.2026

[Q7] Scalable Capital Hilfe-Center, Sicherheit & Datenschutz, https://help.scalable.capital/sicherheit-datenschutz-6058db40, abgerufen 21.07.2026

[Q8] Scalable Capital Hilfe-Center, Zwei-Faktor-Authentifizierung, https://help.scalable.capital/zwei-faktor-authentifizierung-6034e68b, abgerufen 21.07.2026

[Q9] Wikipedia, „Scalable Capital", https://de.wikipedia.org/wiki/Scalable_Capital, abgerufen 21.07.2026

[Q10] it-finanzmagazin.de, „Scalable Capital erhält Vollbanklizenz von der EZB", https://www.it-finanzmagazin.de/scalable-capital-erhaelt-vollbanklizenz-von-der-ezb-232591/, abgerufen 21.07.2026

[Q11] Handelsblatt, „Wertpapierhandel: BaFin knöpft sich nach Störungen Broker und Banken vor", https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/wertpapierhandel-bafin-knoepft-sich-nach-stoerungen-broker-und-banken-vor-01/100120542.html, Bericht vom 11.04.2025, abgerufen 21.07.2026

[Q12] Handelsblatt, „Geldmarktfonds: Verbraucherschützer mahnen Scalable Capital und Trade Republic ab", https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/geldmarktfonds-verbraucherschuetzer-mahnen-scalable-capital-und-trade-republic-ab/100106309.html, abgerufen 21.07.2026

[Q13] test.de, „Neues Depotangebot: Scalable Capital zieht mit seinen Kunden um", https://www.test.de/Neues-Depotangebot-Scalable-Capital-zieht-mit-seinen-Kunden-um-6183743-0/, abgerufen 21.07.2026

[Q14] eucryptoregister.com, MiCA-Register-Datenbank, Eintrag Scalable Capital Bank GmbH, https://eucryptoregister.com/mica-register-db/scalable-capital-bank-gmbh, abgerufen 21.07.2026 (Sekundär-Tracker, nicht identisch mit dem ESMA-Original-Register)

[Q15] kagels-trading.de, „Scalable Capital Handelszeiten", https://www.kagels-trading.de/scalable-capital-handelszeiten/, abgerufen 21.07.2026

[Q16] EUR-Lex, Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 2, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1114, abgerufen 21.07.2026

[Q17] Bundesministerium der Justiz, Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 20, 23, 43, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/, abgerufen 21.07.2026

[Q18] Bundesministerium der Justiz, Kapitalertragsteuer-Transfer-Gesetz (KStTG), https://www.gesetze-im-internet.de/ksttg/, abgerufen 21.07.2026

Nicht erreichbare Quellen (technisch gescheitert, nur zur Kenntlichmachung offener Prüfpunkte): BaFin-Unternehmenssuche, https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/ (dynamische Datenbank, kein automatisierter Zugriff möglich), Versuch 21.07.2026; ESMA-CASP-Register (dynamische Datenbank, kein automatisierter Zugriff möglich), Versuch 21.07.2026; scalablecapital-de.com (HTTP-Statuscode 522), Versuch 21.07.2026.