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Kraken
Stand der Recherche: · alle Zahlen mit Quellenangabe im Text
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Zu Kraken ↗Einfach erklärt
- Kraken ist eine der ältesten und größten Krypto-Börsen weltweit, gegründet 2011 in den USA.
- Für Kunden in Deutschland und der EU handelt eine irische Kraken-Tochter, die eine EU-Erlaubnis für Krypto-Geschäfte besitzt.
- Man kauft und verkauft echte Kryptowährungen und kann sie auf die eigene Wallet abheben – kein reines Wettprodukt.
- Über 600 Kryptowährungen stehen zur Auswahl, ein Teil davon ist für deutsche und europäische Kunden gesperrt.
- Einzahlungen per SEPA-Überweisung sind kostenlos, eine normale SEPA-Auszahlung kostet meist 1 Euro.
- Der einfache „Sofort kaufen"-Knopf kostet mindestens 1 % Gebühr – plus einen Aufschlag im Kurs, den Kraken nicht offen ausweist.
- Wer günstiger handeln will, braucht den Profi-Bereich „Kraken Pro" mit Orderbuch statt des einfachen Kauf-Buttons.
- Zusatzangebote wie Kredite, Margin-Handel und Staking laufen vertraglich über eine andere, unregulierte Firma auf den Britischen Jungferninseln – nicht über die EU-Gesellschaft.
- In den letzten zwei Jahren gab es bei Kraken zwei ernsthafte Sicherheitsvorfälle; laut Kraken wurden dabei keine Kundengelder gestohlen.
- Euro-Guthaben bei Kraken ist kein Bankguthaben und nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
- Die Kraken-Website ist komplett auf Deutsch, ob der Kunden-Support auch verlässlich auf Deutsch antwortet, ließ sich nicht eindeutig klären.
- Passt eher zu erfahrenen Nutzern, die viele Coins wollen und bereit sind, Kosten selbst nachzurechnen – weniger zu Einsteigern, die einen simplen, günstigen Einstieg suchen.
Unsere Einordnung in einem Satz
Kraken betreibt sein Kerngeschäft – Kauf, Verkauf und Verwahrung von Kryptowährungen – über eine ordentlich MiCA-lizenzierte EU-Gesellschaft, verlagert aber mehrere aktiv beworbene Zusatzprodukte (Margin-Handel, Kredite, Staking, Rewards) vertraglich auf unregulierte Gesellschaften auf den Britischen Jungferninseln und lässt die tatsächlichen Kosten eines einfachen Kaufs bewusst unbeziffert.
Die Entscheidung liegt bei Dir.
1. Was ist Kraken?
Kraken ist eine 2011 in San Francisco gegründete Krypto-Handelsplattform und gehört damit zu den ältesten noch aktiven Börsen der Branche. Gründer waren Jesse Powell, Fred Ersam und Thanh Luu; die Konzernmutter firmiert heute als Payward, Inc. [Q6]. Die operative Führung wechselte mehrfach: Im April 2023 übernahm Arjun Sethi als CEO von Mitgründer Powell, der in den Verwaltungsrat (Chairman) wechselte, im Oktober 2024 wurde eine Doppelspitze aus Sethi und Powell-Nachfolger David Ripley eingerichtet [Q6].
Kraken ist ein privates Unternehmen und nicht börsennotiert. Für Anfang 2026 war ein Börsengang (IPO, Definition: erstmaliger Verkauf von Unternehmensanteilen an der Börse) vorbereitet – im November 2025 wurde vertraulich eine Unterlage bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht, der Jahresumsatz 2025 soll um 33 % auf 2,2 Mrd. US-Dollar gestiegen sein. Am 18. März 2026 legte Kraken den Börsengang wegen der Marktlage auf Eis; die intern kolportierte Bewertung sank von rund 20 Mrd. auf rund 13,3 Mrd. US-Dollar. Kraken bleibt damit vorerst ein Privatunternehmen, dessen Bücher nicht der Publizitätspflicht einer börsennotierten Gesellschaft unterliegen [Q6].
Konzernrechtlich ist Kraken kein einzelnes Unternehmen, sondern ein Geflecht aus mindestens 13 Gesellschaften in unterschiedlichen Rechtsräumen – von Irland über die britischen Jungferninseln, Delaware, die Cayman Islands, Großbritannien, die USA bis Australien [Q5][Q6]. Für deutsche Kunden praktisch relevant sind vor allem zwei irische Gesellschaften: Payward Europe Solutions Ltd (PESL) als Vertragspartner für Krypto-Kauf, -Verkauf und -Verwahrung, und Payward Ireland Ltd (PIL) für den Euro-/Fiat-Teil des Geschäfts [Q2][Q5]. Daneben existiert mit Payward Global Solutions Ltd (PGSL) eine zweite irische Einheit mit einer eigenen Zulassung für den „Betrieb einer Handelsplattform" – deren genaue Rolle im tatsächlichen Orderfluss deutscher Kunden bleibt in den öffentlich einsehbaren Dokumenten unklar (siehe Kapitel 10).
Das Angebot umfasst den klassischen Spothandel (Definition: Kauf/Verkauf von Kryptowährungen zum sofortigen Marktpreis, mit direkter Lieferung der Coins) über eine einfache „Instant Buy"-Oberfläche sowie einen professionellen Orderbuch-Modus namens Kraken Pro. Daneben bewirbt Kraken Margin-Handel (Handel mit geliehenem Kapital), Krypto-besicherte Kredite („Flexline"/Borrow), Staking (Definition: Hinterlegen von Coins zur Absicherung eines Blockchain-Netzwerks gegen eine Prämie) und ein Rewards-Programm. Auf der Website kraken.com/prices sind 648 handelbare Kryptowerte gelistet, davon ein Teil für EU- oder DE-Kunden gesperrt [Q23].
2. Regulierung & Rechtslage für deutsche Kunden
Seit dem MiCA-Stichtag (MiCA/MiCAR, Definition: „Markets in Crypto-Assets Regulation", die EU-weit einheitliche Aufsichtsregeln für Krypto-Dienstleister einführt) am 1. Juli 2026 dürfen in der EU nur noch Anbieter mit einer CASP-Lizenz (Definition: „Crypto-Asset Service Provider" – die MiCA-Zulassung für Krypto-Dienstleistungen) Neukunden in der EU bedienen. Für das Kerngeschäft erfüllt Kraken diese Voraussetzung: Payward Europe Solutions Ltd ist im ESMA-Interimsregister der CASP-Zulassungen gelistet, zugelassen durch die Central Bank of Ireland (CBI) am 25. Juni 2025 unter der Registernummer C468360, mit Passporting (Definition: Recht, eine EU-Lizenz auch in anderen EU-Staaten zu nutzen) unter anderem nach Deutschland [Q1]. Dieses Datum und die Registernummer sind doppelt belegt: einmal direkt im Wortlaut der Kraken-eigenen „EEA Terms of Service" [Q2], einmal im ESMA-Register selbst [Q1].
Kraken taucht weder in der ESMA-Liste nicht-konformer CASPs (Stand der geprüften Datei: 165 Einträge) noch in einer BaFin-Warnung gegen das Unternehmen auf. Der einzige BaFin-Treffer zu „Kraken" ist eine Verbrauchermitteilung vom 27. April 2026, in der Kraken/Payward als Marke auftaucht, die von Betrügern missbraucht wurde – Kraken erscheint dort als Geschädigter, nicht als Adressat einer Warnung [Q3][Q4]. Das unterscheidet die aktuelle Situation deutlich von Binance, das seit dem MiCA-Stichtag keine CASP-Lizenz vorweisen kann (der griechische Lizenzantrag wurde zurückgezogen) und für EU-Kunden im Abwicklungsmodus ohne Neuanmeldungen, Einzahlungen oder Spot-Orders läuft.
Der entscheidende Vorbehalt liegt in den Zusatzprodukten. Nach den eigenen „EEA Terms of Service" ist Vertragspartner für Margin-Handel, Krypto-besicherte Kredite (Flexline/Borrow) sowie das Opt-in-Rewards-Programm nicht PESL, sondern Payward Trading Ltd – eine Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands (BVI). Staking-Dienste laufen über eine zweite BVI-Gesellschaft, Payward Commercial Ltd. Kraken benennt in den eigenen Vertragsbedingungen ausdrücklich, dass es sich dabei um „NOT regulated activities in the EEA" handelt [Q2]. Diese Produkte sind also weder MiCA-CASP-lizenziert noch fallen sie unter eine andere EU-Finanzaufsicht – wer sie nutzt, kontrahiert mit einer Gesellschaft außerhalb der EU-Aufsichtsarchitektur, mit entsprechend eingeschränktem Rechtsschutz im Streitfall (kein EU-Gerichtsstand, keine EU-Aufsichtsbeschwerde).
Zusätzlich verkompliziert die Existenz von Payward Global Solutions Ltd (PGSL) das Bild: PGSL besitzt eine eigene CASP-Zulassung für den „Betrieb einer Handelsplattform", ihr Passporting reicht aber laut den eingesehenen Registerdaten nur nach Zypern und Irland, nicht nach Deutschland – während PESL (der Vertragspartner deutscher Kunden) zwar für Ausführung und Verwahrung zugelassen ist, aber nicht erkennbar den Plattformbetrieb selbst. Ob und wie diese Aufteilung den tatsächlichen Orderfluss deutscher Nutzer berührt, ließ sich aus den öffentlich zugänglichen Dokumenten nicht abschließend klären – ein struktureller Punkt, den wir als offene Frage kennzeichnen, nicht als bewiesenen Mangel.
Für zypriotische Derivate-/xStocks-Angebote existiert mit Payward Europe Digital Solutions (CY) Ltd, vormals I.F. Greenfields Wealth Ltd, eine gesondert unter MiFID II (Lizenz 342/17) von der zyprischen CySEC beaufsichtigte Einheit [Q5]. Außerhalb der EU ergänzt sich das Bild um eine FCA-regulierte Struktur in Großbritannien (Payward Limited/Services Ltd), eine bei FinCEN und diversen US-Bundesstaaten registrierte Geldtransmittenten-Einheit sowie Bit Trade Pty Ltd, reguliert durch die australische ASIC [Q5][Q6].
Fazit dieses Kapitels: Wer bei Kraken ausschließlich kauft, verkauft und Coins verwahren lässt, tut das über eine ordnungsgemäß MiCA-lizenzierte, in Irland ansässige und dem deutschen Verbraucherschutzrecht über EU-Passporting zugängliche Gesellschaft. Wer Margin, Kredite, Staking oder Rewards nutzt, verlässt diesen regulierten Rahmen vollständig und begibt sich vertraglich in eine unregulierte Karibik-Struktur – ohne dass die Kraken-Oberfläche diesen Unterschied im Alltag deutlich sichtbar macht.
3. Sicherheit & Verwahrung
Bei der Frage, wie sicher Kundengelder bei Kraken tatsächlich sind, muss man Krypto- und Euro-Guthaben getrennt betrachten.
Krypto-Verwahrung: Die MiCA-CASP-Lizenz von PESL umfasst grundsätzlich auch Verwahrungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Kryptowerte, was eine Segregationspflicht (Definition: Pflicht, Kundenvermögen buchhalterisch und rechtlich getrennt vom Firmenvermögen zu halten) einschließt [Q1]. Die von Kraken selbst referenzierte, detaillierte „Custody Policy" mit den genauen Bedingungen des Aussonderungsrechts im Insolvenzfall war zum Recherchezeitpunkt über die verlinkte Institutions-Seite nicht abrufbar (Fehler 404) [Q13] – ein Punkt, den wir als ungeklärt kennzeichnen, nicht als Beleg für ein Versäumnis.
Euro-Guthaben: Hier ist die Lage eindeutiger und ungünstiger, als viele Nutzer vermuten dürften. Kraken bestätigt in seiner eigenen Support-Dokumentation, dass Payward Ireland Ltd als E-Geld-Institut (EMI) keine Bank ist und Kundengelder nicht als klassische Bankeinlage hält. Das bedeutet: Euro-Guthaben bei Kraken fällt nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung, wie sie für Bankkonten in der EU gilt. Kraken weist selbst darauf hin, dass im Insolvenzfall eine vollständige Rückzahlung „nicht garantiert" ist [Q12]. Das sogenannte „Safeguarding" (Definition: Pflicht für E-Geld-Institute, Kundengelder getrennt vom Firmenvermögen zu halten, aber ohne die Garantien einer Einlagensicherung) ist ein schwächerer Schutzmechanismus als eine Bankeinlage.
Proof of Reserves (Definition: unabhängig geprüfter Nachweis, dass eine Börse tatsächlich so viele Coins hält, wie sie Kunden schuldet): Kraken lässt seit November 2023 regelmäßig eine externe Prüfung durch The Network Firm, LLP durchführen, basierend auf einer Merkle-Tree-Methodik (Definition: kryptografisches Verfahren, mit dem einzelne Kunden ihr eigenes Guthaben gegen den Gesamtbestand verifizieren können, ohne dass andere Kontostände offengelegt werden) [Q14][Q15]. Der Nachweis deckt die großen Assets ab (BTC, ETH, SOL, USDC, USDT, XRP, ADA), nicht aber das gesamte Angebot von 648 gelisteten Werten [Q16]. Zwei Unstimmigkeiten bleiben offen: Das genaue Stichdatum der jüngsten Prüfung wird in unterschiedlichen Quellen mit 31. März 2026 beziehungsweise 31. Dezember 2025 angegeben, und ob es sich um eine vollständige Prüfung oder eine eingeschränkte „Agreed-Upon-Procedures"-Prüfung handelt, ließ sich nicht Kraken-spezifisch klären [Q16]. In der Tendenz ist ein unabhängig geprüfter Reserve-Nachweis ein positiver Befund – aber eben kein lückenloser.
Kontosicherheit im Alltag: Kraken bietet als Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA, Definition: zweiter Bestätigungsschritt beim Login zusätzlich zum Passwort) Hardware-Sicherheitsschlüssel und Authenticator-Apps an; SMS-basierte 2FA ist für die Kontowiederherstellung explizit ausgeschlossen, was gegen sogenannte SIM-Swapping-Angriffe schützt [Q17]. Ein „Global Settings Lock" (GSL) – eine Sperre, die sicherheitsrelevante Kontoänderungen zusätzlich verzögert – ist verfügbar, aber optional und nicht standardmäßig erzwungen. Eine Adress-Whitelist für Auszahlungen wird per E-Mail-Bestätigung abgesichert; ein genaues, dokumentiertes „Cool-down"-Zeitfenster zwischen Whitelist-Eintrag und erster Auszahlung an diese Adresse ließ sich in den eingesehenen Kraken-Quellen nicht finden.
Vorfallhistorie: In den vergangenen zwei Jahren wurden zwei ernsthafte Sicherheitsvorfälle öffentlich bekannt. Im Juni 2024 nutzten Angreifer eine Zero-Day-Schwachstelle (Definition: bis dahin unbekannte, ungepatchte Sicherheitslücke) im Einzahlungssystem aus und erbeuteten rund 3 Mio. US-Dollar aus der Firmen-Treasury – nicht aus Kundenguthaben. Die Lücke wurde laut Berichterstattung binnen einer Stunde geschlossen, der Schaden bis zum 20. Juni 2024 vollständig erstattet [Q18][Q19]. Zwischen Februar 2025 und April 2026 wurde zudem eine Insider-Kompromittierung bekannt: Ein interner Akteur verschaffte sich Zugriff auf KYC- und Support-Daten (Definition: „Know Your Customer" – Kundenidentifikationsdaten) von rund 2.000 Konten; ein Erpressungsversuch wurde von Kraken zurückgewiesen, ein Lösegeld nicht gezahlt, auf Geld oder Systeme hatten die Täter laut Berichten keinen Zugriff [Q20][Q21]. Zeitlich in der Nähe dieses zweiten Vorfalls verlor im März 2026 ein einzelner Nutzer rund 18,2 Mio. US-Dollar durch einen Social-Engineering-Angriff (Definition: psychologische Manipulation statt technischen Hacks), die Gelder wurden über SafePal und das THORChain-Netzwerk verschleiert [Q22]. Ob ein Zusammenhang zwischen dem Insider-Datenleck und diesem Einzelfall besteht, ist weder belegt noch ausgeschlossen.
Zwei Vorfälle mit Kundendatenbezug binnen zwei Jahren – bei sauberer, schneller Reaktion im ersten Fall und ohne Systemzugriff im zweiten – zeichnen kein Bild eines unsicheren Systems, aber auch nicht das eines Anbieters ohne öffentlich bekannte Vorfälle. Für unsere Bewertung reicht das nicht für ein „Grün".
4. Was kostet der Handel wirklich?
Kraken nennt für den Standard-Einstiegsweg „Instant Buy" eine Handelsgebühr von 1,0 % (1,5 % bei sogenannten „Custom Orders"), zusätzlich fällt bei Konvertierungen unterhalb des Mindest-Ordervolumens ein Aufschlag von 3 % an [Q7]. Für eine Beispielorder von 1.000 Euro ergibt sich daraus eine primärquellen-belegte Gebühr von 10 Euro.
Der eigentliche Streitpunkt ist der Spread (Definition: Differenz zwischen dem Kurs, zu dem eine Börse kauft, und dem Kurs, zu dem sie verkauft – eine versteckte, zusätzliche Kostenkomponente neben der ausgewiesenen Gebühr). Kraken selbst beziffert diesen Aufschlag nirgends in Prozent, sondern beschreibt ihn nur vage als „im angezeigten Preis enthalten" und abhängig von „Marktvolatilität, Asset-Typ, Ordergröße/-typ, VIP-Status und Kontoaktivität" [Q7]. Zwei unabhängig recherchierte Sekundärquellen schätzen diesen Spread auf 0,5 bis 2 % zusätzlich, widersprechen sich aber in der genauen Höhe und sind am Original nicht nachprüfbar [Q10][Q11]. Für eine 1.000-Euro-Order bedeutet das: Die einzige harte, von Kraken selbst verifizierte Zahl sind 10 Euro Gebühr; der tatsächliche Gesamtpreis dürfte darüber liegen, lässt sich aber vor Kaufbestätigung nicht seriös auf eine Zahl festlegen. Das ist selbst der Befund – eine strukturelle Kostenintransparenz beim Standard-Einstiegsweg, nicht eine Unschärfe unserer Berechnung.
Deutlich günstiger und transparenter ist der professionelle Orderbuch-Modus „Kraken Pro" innerhalb desselben Kontos: Dort gilt für die niedrigste Volumenstufe eine Gebühr von 0,40 % (Maker, Definition: Order, die dem Orderbuch Liquidität hinzufügt, weil sie nicht sofort ausgeführt wird) beziehungsweise 0,80 % (Taker, Definition: Order, die sofort gegen bestehende Orders ausgeführt wird) [Q7]. Für dieselbe 1.000-Euro-Order ergäbe das als Taker rund 8 Euro Gebühr, ohne separaten, unbezifferten Spread-Aufschlag. Kraken Pro ist damit die günstigere und kostentransparentere Alternative – allerdings nicht der Weg, den ein Neukunde standardmäßig sieht oder nutzt.
Bei Ein- und Auszahlungen in Euro zeigt sich ein gemischtes Bild. SEPA-Einzahlungen (Definition: Überweisung im einheitlichen Euro-Zahlungsraum) sind kostenlos, ab einem Mindestbetrag von 1 Euro [Q8]. SEPA-Auszahlungen kosten standardmäßig 1,00 Euro (Mindestbetrag 2 Euro); eine schnellere Instant-Auszahlung über ClearJunction kostet 0,90 Euro (Mindestbetrag 3 Euro), eine Variante über Banking Circle 1,00 Euro [Q9]. Einzahlungen per Debitkarte sind mit 0,25 Euro plus 3,75 % vom Betrag deutlich teurer (Mindestbetrag 10 Euro); SWIFT-Überweisungen kosten 3 Euro (Einzahlung) beziehungsweise 5 Euro (Auszahlung), jeweils ab einem Mindestbetrag von 100 Euro [Q8][Q9].
Für Krypto-Auszahlungen (also das Abheben von Coins auf eine externe Wallet) beschreibt Kraken die Gebühren als „dynamisch" und netzwerkkostenbasiert, ohne dass sich eine konkrete, aktuelle Gebührentabelle für Bitcoin oder Ethereum aus den eingesehenen Support-Seiten technisch extrahieren ließ [Q25]. Zwei Sekundärquellen zu diesen Gebühren widersprechen sich um eine Größenordnung und sind am Original nicht bestätigt – wir kennzeichnen diesen Punkt daher ausdrücklich als ungeklärt statt eine Zahl zu nennen, die wir nicht belegen können.
Zusammengefasst: Kraken ist bei den reinen Ein-/Auszahlungswegen (SEPA) günstig und die Gebühr transparent. Beim Standard-Kaufweg ist die Gebühr bekannt, der tatsächliche Gesamtpreis aber wegen des unbezifferten Spreads nicht vorab kalkulierbar. Wer regelmäßig größere Beträge handelt, spart mit Kraken Pro nachweislich – muss diesen Weg aber aktiv suchen.
5. Angebot: Coins, Euro-Zugang, Zusatzprodukte
Kraken listet nach eigenen Angaben 648 handelbare Kryptowerte von insgesamt 3.448 auf der Plattform überhaupt gelisteten Assets [Q23]. Die Differenz erklärt sich vor allem durch regulatorische Sperren: Mehr als 60 Assets sind EU-weit gesperrt, darunter mehrere Stablecoin-Varianten (etwa DAI sowie einzelne USDT-/USDC-Ausgaben), zusätzlich sind rund 25 weitere, meist kleinere Token spezifisch für deutsche Kunden gesperrt. Die großen, liquiden Werte – Bitcoin, Ethereum, Solana, XRP, Cardano, Polkadot – tauchten in den eingesehenen Sperrlisten-Auszügen nicht auf, sind also für deutsche Nutzer regulär handelbar.
Der Euro-Zugang läuft direkt über SEPA-Überweisung als eigenes Handelspaar, ohne den bei manchen internationalen Börsen üblichen Umweg über einen Dollar-Stablecoin, gebührenfrei ab 1 Euro Mindestbetrag [Q8]. Das ist im Vergleich zu Anbietern, die Euro-Einzahlungen nur über Zwischenschritte anbieten, ein klarer Pluspunkt für deutsche Nutzer.
Bei den Zusatzprodukten wiederholt sich der bereits in Kapitel 2 beschriebene Bruch. Kraken bewirbt Staking für mehr als 25 Kryptowährungen mit Renditeangaben von bis zu „21,61 %" (Beispiel Atom, gebundenes Staking) [Q24]. Risikohinweise – etwa zu Slashing (Definition: Strafmechanismus im Staking, bei dem hinterlegte Coins bei Fehlverhalten des Validators teilweise verloren gehen können), zur fehlenden Renditegarantie und zum möglichen Wertverlust – finden sich in den Vertragsbedingungen, allerdings dort und nicht prominent auf der werbenden Produktseite selbst [Q24]. Entscheidend bleibt: Der Vertragspartner für Staking ist Payward Commercial Ltd auf den British Virgin Islands – außerhalb von MiCA und jeder anderen erkennbaren Finanzaufsicht [Q2]. Dasselbe gilt für Margin-Handel und die Krypto-besicherten Kredite („Flexline"/Borrow) sowie das Rewards-Programm, deren Vertragspartner Payward Trading Ltd ist, ebenfalls BVI-ansässig und unreguliert [Q2].
Für Nutzer bedeutet das: Ein Klick von der regulierten Kauf-Oberfläche zur Staking- oder Kredit-Funktion wechselt im Hintergrund den Vertragspartner und den Rechtsrahmen vollständig – ohne dass die Oberfläche das an dieser Stelle prominent kommuniziert.
6. Kann ich meine Coins abheben? (Selbstverwahrung)
Ein zentrales Prüfkriterium für jede Krypto-Börse ist, ob Nutzer ihre Coins tatsächlich in eine eigene Wallet (Selbstverwahrung, Definition: Kontrolle über die privaten Schlüssel der eigenen Kryptowerte, unabhängig von einer Börse) abheben können. Bei Kraken ist dieser Standardweg grundsätzlich offen: Auszahlungen an eine neue Adresse erfordern eine Bestätigung per E-Mail-Link. Eine automatische 24-Stunden-Sperre für Auszahlungen greift laut den eingesehenen Sicherheitsangaben insbesondere dann, wenn gleichzeitig das Passwort geändert wird, ohne dass eine aktive Zwei-Faktor-Absicherung oder ein Master Key hinterlegt ist [Q17].
Ein Punkt, den wir nicht positiv oder negativ bewerten können, weil er sich nicht dokumentiert fand: die Umsetzung der sogenannten Travel Rule (Definition: Pflicht aus der EU-Verordnung 2023/1113, bei Krypto-Transfers ab 1.000 Euro an eine externe, selbstverwaltete Wallet Angaben zu Absender und Empfänger zu erheben und zu übermitteln, gültig seit 30. Dezember 2024). Ob und wie Kraken diese Pflicht bei Auszahlungen deutscher Kunden konkret umsetzt – etwa durch ein zusätzliches Formular, eine Verzögerung oder eine Bestätigungsanfrage an den Empfänger – ließ sich in der öffentlich zugänglichen Kraken-Dokumentation nicht auffinden. Nutzer, die größere Beträge in die Selbstverwahrung abheben wollen, sollten sich auf mögliche zusätzliche Angaben oder Verzögerungen einstellen, ohne dass wir das im Detail bestätigen können.
Im Ergebnis: Der Weg zur Selbstverwahrung ist bei Kraken nicht künstlich blockiert oder unnötig erschwert – ein struktureller Pluspunkt gegenüber Anbietern, die Auszahlungen technisch erschweren. Die offene Frage zur Travel-Rule-Umsetzung ist eine Lücke in unserer Recherche, kein belegter Mangel bei Kraken.
7. Steuer-Praxis in Deutschland
Die steuerliche Behandlung von Kryptogewinnen in Deutschland richtet sich nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) zu privaten Veräußerungsgeschäften. Der Gesetzestext selbst sieht vor: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei; bei kürzerer Haltedauer sind Gewinne bis zu einer Freigrenze (Definition: Schwelle, unterhalb derer der gesamte Betrag steuerfrei bleibt – wird sie überschritten, ist der volle Betrag zu versteuern, nicht nur der übersteigende Teil) von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, danach der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Wird der Kryptowert „zur Erzielung von Einkünften" genutzt – als Praxisbeispiel wird in der Fachdiskussion häufig Staking oder Lending genannt – verlängert sich die Haltefrist nach dem Gesetzestext auf zehn Jahre [Q26]. Der Gesetzeswortlaut selbst nennt keine kryptospezifische Ausnahme von dieser allgemeinen Regel zu privaten Veräußerungsgeschäften.
Ein häufig zitiertes Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 10. Mai 2022 soll die Anwendung dieser Zehn-Jahres-Frist bei Staking und Lending präzisieren beziehungsweise entschärfen. Dieses Schreiben konnte im Rahmen der Recherche nicht direkt eingesehen werden (die entsprechende BMF-Seite leitete auf einen Bot-Schutz um) – es ist nach unserer Kenntnis Fachkonsens, sollte aber vor Veröffentlichung an einer erreichbaren Quelle gegengeprüft werden, statt es hier als geprüfte Tatsache zu präsentieren.
Für die praktische Steuererklärung bietet Kraken keinen eigenen, an deutsche Regeln (insbesondere FIFO – Definition: „First In, First Out", die Verbrauchsfolge-Methode, nach der zuerst gekaufte Coins als zuerst verkauft gelten) angelehnten fertigen Steuerreport an. Verfügbar ist ein Rohdaten-Export als CSV-Datei; ob dieser Export alle für eine korrekte FIFO-Berechnung nötigen Vorgänge lückenlos abbildet – insbesondere Staking-Erträge, Earn-Auszahlungen und interne Transfers zwischen Unterkonten – ließ sich anhand der öffentlich zugänglichen Kraken-Dokumentation nicht primärquellen-bestätigen. Nutzer, die auf eine automatisch korrekte, deutsche-Steuerrecht-konforme Aufbereitung angewiesen sind, sollten das vor Nutzung selbst prüfen oder eine Drittanbieter-Steuersoftware zwischenschalten.
Auf europäischer Ebene kommt ab dem Meldejahr 2026 zusätzlich das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF, Definition: internationaler OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch über Krypto-Transaktionen zwischen Steuerbehörden) beziehungsweise dessen EU-Umsetzung DAC8 zum Tragen, wonach CASPs wie Kraken Transaktionsdaten an Steuerbehörden melden müssen, mit erstem Datenaustausch 2027. Dieser Punkt stammt allerdings nur aus einer Tertiärquelle (Wikipedia) und konnte nicht an der originären EU- oder OECD-Rechtsquelle nachgeprüft werden (die entsprechenden Seiten waren zum Recherchezeitpunkt nicht erreichbar) [Q27]. Wir nennen ihn deshalb als wahrscheinlich zutreffenden, aber nicht abschließend primärquellen-verifizierten Hintergrund – nicht als gesicherte Tatsache.
Praktische Einordnung: Deutsche Kraken-Nutzer bleiben für eine korrekte Steuererklärung im Kern selbst verantwortlich; Kraken liefert Rohdaten, aber keine auf deutsches Recht zugeschnittene Aufbereitung. Bei Staking-Erträgen ist besondere Sorgfalt hinsichtlich der möglichen Zehn-Jahres-Frist geboten.
8. Support & Praxis-Erfahrung
Die Kraken-Weboberfläche inklusive Rechtstexte ist unter kraken.com/de-de vollständig auf Deutsch verfügbar [Q28]. Für die Frage, ob auch der Live-Support (Chat/E-Mail) tatsächlich verlässlich auf Deutsch bearbeitet, konnte im Rahmen dieser Recherche keine eindeutige Bestätigung gefunden werden: Das öffentlich einsehbare Support-Center zeigte bei unserem Zugriff ausschließlich englischsprachige Kategorien und Artikelüberschriften [Q29]. Das ist kein Beweis für fehlenden deutschsprachigen Support – viele internationale Anbieter bedienen Sprache erst nach Login oder im direkten Chat –, aber auch kein Beleg dafür, dass er verlässlich vorhanden ist. Wir kennzeichnen den Punkt daher ausdrücklich als offen (siehe Kapitel 10), statt ihn zu unterstellen oder abzustreiten.
Ein Reputations-Faktor, der die Praxis-Erfahrung mit einem Anbieter mitprägt, ist dessen behördliche Vorgeschichte. Kraken weist für den Zeitraum 2021 bis 2024 vier abgeschlossene behördliche Sanktionen in drei Rechtsräumen auf: Die US-Terminbörsenaufsicht CFTC verhängte am 28. September 2021 eine Strafe von 1,25 Mio. US-Dollar wegen unregistrierten Margin-Handels [Q30]. Das US-Sanktionsamt OFAC verhängte im November 2022 362.000 US-Dollar wegen eines (selbst angezeigten) Verstoßes gegen Iran-Sanktionen. Die SEC verhängte am 9. Februar 2023 eine Strafe von 30 Mio. US-Dollar wegen eines unregistrierten Staking-Programms [Q31]. Die australische Aufsicht ASIC erwirkte im August 2024 vor dem Federal Court eine Strafe von 8 Mio. australischen Dollar gegen die Kraken-Tochter Bit Trade wegen Margin-Krediten ohne ausreichende Eignungsprüfung der Kunden. Eine im November 2023 von der SEC eingereichte Klage wegen des Betriebs einer unregistrierten Börse wurde am 27. März 2025 folgenlos „with prejudice" (das heißt: endgültig, ohne erneute Klagemöglichkeit) eingestellt [Q32]. Für eine seit 2011 aktive, global tätige Börse ist dieses Bild belastet, aber nicht ungewöhnlich verglichen mit anderen großen Wettbewerbern – wichtig ist, dass keine der vier Sanktionen eine noch laufende Untersagung nach sich zog.
Zur Verfügbarkeit unter Marktstress liegt ein dokumentierter, presseseitig bestätigter Vorfall vor: Am 19. Mai 2021, dem Tag eines starken Kursverfalls im Kryptomarkt, meldete Kraken gemeinsam mit anderen großen Börsen (Coinbase, Gemini) technische Probleme und zeitweise Erreichbarkeitsstörungen [Q33][Q34]. Für spätere Stressereignisse wie den „Black Thursday" 2020 oder den Terra/LUNA-Kollaps 2022 fand sich kein belastbarer Beleg für Ausfälle speziell bei Kraken. Eine historische Uptime- oder SLA-Kennzahl (Definition: „Service Level Agreement" – vertraglich zugesicherte Verfügbarkeit) veröffentlicht Kraken nicht, sodass sich die Verfügbarkeit über einen längeren Zeitraum nicht quantitativ beurteilen lässt.
9. Stärken und Schwächen — unser Gesamt-Verdikt
Stärken: - Das Kerngeschäft (Kauf, Verkauf, Verwahrung von Kryptowerten) läuft über eine ordnungsgemäß MiCA-CASP-lizenzierte, in der EU ansässige Gesellschaft mit belegtem Passporting nach Deutschland [Q1][Q2]. - Keine Warnung von ESMA oder BaFin gegen Kraken selbst; das Unternehmen taucht in der BaFin-Datenbank nur als Opfer von Markenmissbrauch durch Dritte auf [Q3][Q4]. - Umfangreiches Coin-Angebot (648 handelbare Assets) mit gebührenfreiem, direktem SEPA-Euro-Zugang ohne Stablecoin-Umweg [Q8][Q23]. - Unabhängig geprüfter Proof-of-Reserves-Nachweis für die wichtigsten Assets seit November 2023 [Q14][Q15]. - Solide Kontosicherheits-Grundausstattung (Hardware-2FA, kein SMS-Fallback) und ein sauberer, nicht künstlich blockierter Weg in die Selbstverwahrung. - Reaktion auf den Sicherheitsvorfall 2024 war schnell (Patch binnen einer Stunde) und folgenlos für Kundengelder [Q18][Q19].
Schwächen: - Mehrere aktiv beworbene Zusatzprodukte (Margin, Kredite, Staking, Rewards) laufen vertraglich über unregulierte Gesellschaften auf den British Virgin Islands – von Kraken selbst als „nicht reguliert in der EWR" bezeichnet [Q2]. - Der tatsächliche Gesamtpreis eines einfachen Kaufs ist wegen des unbezifferten Spreads vor Kaufbestätigung nicht seriös kalkulierbar [Q7]. - Euro-Guthaben ist nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt; Kraken selbst warnt vor unvollständiger Rückzahlung im Insolvenzfall [Q12]. - Zwei Sicherheitsvorfälle mit Kundendatenbezug binnen zwei Jahren (2024 Zero-Day, 2025/2026 Insider-Leak) [Q18][Q20][Q21]. - Vier abgeschlossene behördliche Sanktionen 2021–2024 in drei Rechtsräumen [Q30][Q31]. - Unklare Rolle einer zweiten irischen CASP-Gesellschaft (PGSL) im tatsächlichen Orderfluss deutscher Kunden.
Gesamt-Verdikt: Kraken zählt zu den strukturell besser aufgestellten internationalen Krypto-Börsen für deutsche Kunden – das Kerngeschäft ist sauber lizenziert, der Coin-Zugang großzügig, der Euro-Weg gebührenfrei. Wer sich strikt auf einfachen Kauf/Verkauf/Halten über Kraken Pro beschränkt, bewegt sich in einem regulatorisch soliden Rahmen. Wer den Standard-„Instant Buy"-Weg oder eines der Zusatzprodukte (Margin, Kredite, Staking, Rewards) nutzt, verlässt entweder die Kostentransparenz oder den EU-regulierten Rahmen vollständig – ohne dass die Plattform diesen Unterschied deutlich macht.
10. Was wir gerne gewusst hätten — und nicht gefunden haben
Trotz intensiver Recherche auf Primärquellen blieben mehrere Punkte offen, die wir hier bewusst als Lücke benennen, statt sie zu erraten oder zu verschweigen:
- Rolle von Payward Global Solutions Ltd: Diese zweite irische CASP-Gesellschaft hat eine Zulassung für den Plattformbetrieb, aber kein Passporting nach Deutschland – ihre tatsächliche Funktion im Orderfluss deutscher Kunden bleibt unklar.
- Exakte Höhe des Instant-Buy-Spreads: Kraken beziffert diesen Kostenbestandteil an keiner Stelle in Prozent; verfügbare Schätzungen widersprechen sich und sind nicht am Original verifizierbar.
- Konkrete Krypto-Auszahlungsgebühren für Bitcoin, Ethereum & Co.: Die entsprechende Kraken-Tabelle ließ sich technisch nicht auslesen, Sekundärquellen weichen um eine Größenordnung voneinander ab.
- Travel-Rule-Umsetzung bei Auszahlungen über 1.000 Euro an externe Wallets: keine auffindbare Kraken-Dokumentation zu Schwellenwert, Formular oder möglicher Verzögerung.
- Detaillierte Custody-Policy zum genauen Aussonderungsrecht bei der Krypto-Verwahrung im Insolvenzfall: Zielseite nicht erreichbar (404).
- Eindeutiges Stichdatum der letzten Proof-of-Reserves-Prüfung sowie deren genauer Prüfungscharakter (volle Prüfung vs. eingeschränkte AUP-Prüfung).
- Zusammenhang zwischen dem Insider-Datenleck (2025/2026) und dem Social-Engineering-Verlust eines Einzelnutzers (März 2026): zeitlich auffällig nah beieinander, aber weder belegt noch ausgeschlossen.
- Verlässlichkeit des deutschsprachigen Live-Supports: Die Oberfläche ist deutsch, das öffentlich einsehbare Support-Center zeigte uns nur englische Inhalte.
- Vollständigkeit des CSV-Exports für eine korrekte deutsche FIFO-Steuerberechnung, insbesondere bei Staking-Erträgen und internen Transfers.
- Aktueller Stand der deutschen CARF/DAC8-Umsetzungsgesetzgebung und die konkrete Meldepflicht Krakens für das Meldejahr 2026 – nur aus einer Tertiärquelle bekannt, nicht an EU-/OECD-Primärquelle geprüft.
- Genaue Lock-up-Dauer bei gebundenem Staking je Coin auf der Kraken-Plattform selbst.
Diese Liste ist kein Vorwurf an Kraken, sondern eine ehrliche Bilanz der Grenzen dieser Recherche zum Stichtag 21. Juli 2026 (Primärquellen-Recherche über WebFetch, ohne aktives Nutzerkonto). Wo Kraken selbst Informationen nicht öffentlich zugänglich macht, kennzeichnen wir das als Lücke statt als Vorwurf.
11. Quellen
- ESMA, Interimsregister der CASP-Zulassungen (CASPS.csv) — https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv (abgerufen 21.07.2026)
- Kraken, EEA Terms of Service — https://www.kraken.com/legal/eea-terms (abgerufen 21.07.2026)
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Hinweis zur Methodik: Das WebSearch-Kontingent der Recherchesitzung war erschöpft; alle Befunde stammen aus direktem WebFetch-Zugriff auf die genannten Primär- und Sekundärquellen. Dies schränkt die Themenbreite ein, nicht aber die Belastbarkeit der zitierten Primärquellen. Nicht erreichbare Quellen (u. a. registers.centralbank.ie, ainvest.com) wurden nicht als Tatsachengrundlage verwendet.