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Anbieter-Akte · Akte 15 · Broker

finanzen.net zero

Stand der Recherche: · alle Zahlen mit Quellenangabe im Text

Zu diesem Anbieter setzen wir bewusst keinen Weiter-Button: Bei rotem Gesamt-Verdikt schicken wir Dich nicht zur Kontoeröffnung. Die Gründe stehen in dieser Akte.

Einfach erklärt

Unsere Einordnung in einem Satz

Der größte Risikopunkt zuerst: Wer bei finanzen.net zero Kryptowerte kauft, bekommt zwar real bei einem lizenzierten Verwahrer gehaltene Coins, aber keinen Weg heraus außer dem Rückverkauf in Euro – eine echte Selbstverwahrung ist technisch ausgeschlossen, und die tatsächlichen Handelskosten bleiben durch einen unbezifferten Spread strukturell intransparent; dem steht eine bemerkenswert saubere, vollständig deutsche und BaFin-beaufsichtigte Lizenzkette ohne Sicherheitsvorfälle gegenüber, die für ein reines „Euro-rein, Euro-raus"-Krypto-Investment ohne Selbstverwahrungs-Anspruch ausreichen kann.

Die Entscheidung liegt bei Dir.

1. Was ist finanzen.net zero?

finanzen.net zero ist die App-basierte Handelsplattform der finanzen.net zero GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 740449; als Sitz wird in den Registerdaten Karlsruhe geführt [Q17]. Die Gesellschaft ist die Broker-Tochter des bekannten Finanzportals finanzen.net und bietet seit ihrem Start zunächst provisionsfreien Wertpapierhandel an, seit 2024/2025 ergänzt um ein wachsendes Kryptowerte-Angebot [Q16].

Bei der Eigentümerstruktur zeigt sich ein offener Punkt: Laut Presseberichten übernahm der britische Private-Equity-Investor Inflexion am 15.11.2024 die Konzernmutter finanzen.net GmbH, zuvor gehörte diese zur Axel Springer SE. Die bei Northdata hinterlegten Registerdaten weisen jedoch weiterhin „finanzen.net GmbH + Axel Springer SE" als Gesellschafter aus [Q17]. Ob das an einem Aktualisierungsverzug im Handelsregister liegt oder Axel Springer eine Restbeteiligung behalten hat, ließ sich in dieser Recherche nicht abschließend klären. Redaktionell ist das aber kein kritischer Punkt: Die Betreiber-Transparenz über Impressum und Registereinträge ist vorhanden, nur der exakte aktuelle Gesellschafterstand bleibt unklar.

Wichtig für das Verständnis der gesamten Akte: finanzen.net zero selbst besitzt keine eigene Erlaubnis für Krypto-Dienstleistungen. Rechtlich handelt die Gesellschaft als gebundener Vermittler (Definition: ein Unternehmen, das Finanzgeschäfte im Namen eines lizenzierten Instituts vermittelt, ohne selbst eine eigene Erlaubnis der Finanzaufsicht zu benötigen) nach § 3 Abs. 2 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) für die DonauCapital Wertpapier GmbH [Q1], [Q2]. Das eigentliche Krypto-Geschäft läuft über eine mehrstufige Kette von Partnerunternehmen, die in Kapitel 2 im Detail dargestellt wird. Für Kunden bedeutet das: Die App ist die Oberfläche, aber nicht der rechtliche Vertragspartner für jeden Teilschritt des Krypto-Kaufs.

2. Regulierung & Rechtslage für deutsche Kunden

Seit dem MiCA-Stichtag am 01.07.2026 gilt: In der EU dürfen nur noch Anbieter mit einer CASP-Lizenz (Definition: Crypto-Asset Service Provider, die Zulassung nach der EU-Verordnung MiCAR für Kryptowerte-Dienstleister) Kryptowerte-Dienstleistungen für EU-Kunden erbringen. Die Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) unterscheidet in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 16 verschiedene lizenzpflichtige Einzeldienste, gekennzeichnet mit Buchstaben – etwa lit. a (Verwahrung/Administration von Kryptowerten für Dritte), lit. c (Tausch von Kryptowerten gegen Geldmittel), lit. e (Ausführung von Aufträgen für Kryptowerte) und lit. g (Annahme und Übermittlung von Aufträgen für Kryptowerte).

Bei finanzen.net zero verteilen sich diese lizenzpflichtigen Einzelschritte auf vier verschiedene Firmen – eine vierstufige statt der ursprünglich vermuteten dreistufigen Kette:

Einheit Funktion Rechtsgrundlage Zulassung seit Reichweite
finanzen.net zero GmbH Vermittler, keine eigene Lizenz § 3 Abs. 2 WpIG, gebundener Vermittler von DonauCapital
DonauCapital Wertpapier GmbH Auftragsannahme/-weiterleitung WpIG § 15 Abs. 1 + CASP lit. g 27.10.2025 nur Deutschland
Baader Bank AG Auftragsausführung (Kommissionärin) CASP lit. e 16.05.2025 EU-weit
Tangany GmbH Verwahrung + Transferdienste CASP lit. a + lit. j 08.08.2025 EU-weit

Diese Aufteilung stützt sich in erster Linie auf einen direkten Auszug aus dem offiziellen ESMA-Register der CASP-Zulassungen (ESMA-CASPS.csv) [Q4] sowie auf eine wörtliche Aussage aus dem offiziellen Support-Bereich: „Baader Bank handelt als Kommissionärin im eigenen Namen, für fremde Rechnung … auf sog. ‚separierten Handelsplätzen'" [Q7]. Das Zulassungsdatum der DonauCapital Wertpapier GmbH (27.10.2025) wird zusätzlich durch zwei unabhängige Register-Aggregatoren mit identischem Datum bestätigt [Q18], [Q19], was diesen Einzelpunkt besonders belastbar macht.

Alle vier beteiligten Unternehmen sind deutsche Gesellschaften unter Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Keine der vier steht auf der ESMA-Liste nicht-konformer Anbieter (Definition: eine öffentliche Warnliste der europäischen Wertpapieraufsicht für Firmen, die ohne gültige Zulassung tätig sind), Stand des Abgleichs 16.07.2026 [Q5]. Auch eine eigenständige Verbraucherwarnung der BaFin gegen finanzen.net zero, DonauCapital, Baader Bank oder Tangany war zum Rechercheзeitpunkt nicht auffindbar.

Einschränkend gilt: Das ESMA-Register wurde in dieser Recherche nicht über die reguläre Browser-Oberfläche eingesehen, sondern nur über eine direkt gezogene CSV-Datei und zwei Aggregator-Webseiten. Vor einer endgültigen redaktionellen Bewertung sollte der Registerstand einmal manuell über die offizielle ESMA-Weboberfläche gegengeprüft werden – bis dahin gilt die Einstufung „grün, mit Vorbehalt".

Nicht abschließend geklärt ist außerdem, ob DonauCapital für das Krypto-Geschäft nach dem 01.07.2026 eine eigene, aktualisierte Bestätigung der vollständigen MiCA-Anwendung ausweist; ein entsprechendes ESG-Pflichtdokument existiert bei DonauCapital, dessen genauer Inhalt wurde in dieser Recherche jedoch nicht geprüft [Q3].

3. Sicherheit & Verwahrung

Die eigentliche Verwahrung der gekauften Kryptowerte übernimmt die Tangany GmbH, ein auf Krypto-Verwahrung spezialisiertes Unternehmen mit eigener CASP-Zulassung für Verwahrung und Transfer seit dem 08.08.2025 [Q4]. Nach übereinstimmender Beschreibung mehrerer Quellen handelt es sich um eine individuelle Verwahrung – Kunden erwerben also tatsächliche Coins und keine synthetischen Abbildungen, wie sie etwa bei manchen CFD-Angeboten üblich sind [Q16], [Q20]. Tangany selbst gibt eine eigene BaFin-Erlaubnisnummer (50085612) an; diese Angabe stammt allerdings ausschließlich von Tangany selbst und wurde in dieser Recherche nicht direkt am öffentlichen BaFin-Register gegengeprüft, da das entsprechende Portal technisch nicht erreichbar war.

Beim Kundengeldschutz zeigt sich ein Widerspruch zwischen zwei Quellenlagen, der für die Einordnung wichtig ist. Primärquellenbelegt – also aus dem rechtlich verbindlichen Impressum von finanzen.net zero – ist, dass für Kundenforderungen die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Definition: die gesetzliche Anlegerentschädigung für Kunden von Wertpapierinstituten in Deutschland) zuständig ist [Q1]. Diese deckt nur 90 % der Forderung, gedeckelt auf maximal 20.000 € pro Kunde. Eine einzelne, nicht am Original geprüfte Sekundärquelle behauptet demgegenüber einen Schutz von „100.000 € gesetzlich plus 3 Mio. € freiwilliger Fonds über die Baader Bank" [Q29]. Beide Zahlen könnten theoretisch unterschiedliche Vermögens-Töpfe betreffen – etwa die Bankeinlage bei der Baader Bank AG einerseits und die EdW-Haftung für die Wertpapierdienstleistungs-Tätigkeit von DonauCapital andererseits –, das ist jedoch eine Interpretation und keine bestätigte Tatsache. Für diese Akte gilt deshalb die primärquellenbelegte, schwächere Zahl: EdW-Schutz, 90 % bis maximal 20.000 € – spürbar weniger als die in Deutschland bei Banken übliche gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 €.

Zur Kontosicherheit ist belegt, dass die App eine Zwei-Faktor-Authentifizierung über eine separate „Secure-TAN"-App nutzt und für Auszahlungen ein zuvor hinterlegtes Referenzkonto (Definition: ein vorab verifiziertes eigenes Bankkonto, auf das Auszahlungen ausschließlich erfolgen dürfen) voraussetzt [Q43]. Ob die Zwei-Faktor-Authentifizierung zwingend erzwungen wird, ob es eine Wartezeit (Cool-down) bei einem Wechsel des Referenzkontos gibt und ob ein Anti-Phishing-Code angeboten wird, ließ sich nicht klären, da die offiziellen Hilfeseiten für automatisierte Zugriffe gesperrt waren (HTTP 403).

Zur Vorfallshistorie: Es gibt keine belegten Fälle von Hacks, Insolvenz oder Verlust von Kundengeldern bei finanzen.net zero, DonauCapital, Baader Bank oder Tangany. Dokumentiert ist ein reiner Verfügbarkeitsausfall am 07.04.2025 im Zuge eines marktweiten „Panic Monday" – an diesem Tag hatten laut mehreren Presseberichten auch andere deutsche Broker wie Trade Republic und Scalable Capital zeitweise Zugriffsprobleme [Q40], [Q41], [Q42]. Eine Originalquelle (offizielle Störungsmeldung des Anbieters) konnte dafür nicht identifiziert werden, alle drei Belege sind presseseitige Berichte. Zusätzlich kursieren in Verbraucherschutzforen Hinweise auf Identitätsmissbrauch (gefälschte Auftritte, die sich als DonauCapital oder Tangany ausgeben) – hierzu liegen keine BaFin-Originalmeldungen vor, nur Forenberichte.

4. Was kostet der Handel wirklich?

Die Kostenfrage ist der zweite zentrale Schwachpunkt dieser Akte, weil der Anbieter sie selbst nicht vollständig offenlegt. Primärquellenbelegt aus dem offiziellen Support-Bereich ist folgender Wortlaut: „Zusätzlich zu einem reduzierten Spread fällt eine Provision in Höhe von 1 % an." [Q6]. Das bedeutet zwei getrennte Kostenbestandteile: eine bezifferte Provision von 1 % sowie einen Spread (Definition: die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs, die faktisch als versteckte Zusatzkosten beim Handel wirkt), dessen konkrete Höhe der Anbieter an keiner Stelle nennt.

Mehrere Vergleichsportale nennen jeweils eine einzelne Prozentzahl als vermeintliche Gesamtkosten – how-to-sparen.de kommt auf 1,5 % [Q25], mobilebanking.de auf 0,75 % [Q24], broker-test.de im Durchschnitt auf 0,75 % [Q27] und kryptokenner.de auf rund 0,75 % [Q22]. Keine dieser Quellen erwähnt jedoch die separat ausgewiesene 1-%-Provision aus der offiziellen Quelle – sie bilden vermutlich vereinfachte Schätzungen des tatsächlichen Effektivkurses ab und widersprechen sich zudem selbst untereinander (0,75 % gegenüber 1,5 %). Sie können die primärquellenbelegte 1-%-Provision damit nicht widerlegen, weil sie diese Komponente offenbar gar nicht separat erfassen.

Rechnet man die primärquellenbelegte Provision von 1 % mit den in Sekundärquellen genannten Spread-Schätzungen von 0,75 bis 1,5 % zusammen, ergibt sich eine grobe Bandbreite von rund 1,75 bis 2,5 % Gesamtkosten bei einer Order über 1.000 € – das entspricht etwa 17,50 bis 25 € pro 1.000 € Handelsvolumen. Diese Spanne ist ausdrücklich eine Schätzung auf Basis unvollständiger Angaben und keine verifizierte Zahl, sie reicht aber aus, um die tatsächlichen Kosten als strukturell hoch und die Kostentransparenz als mangelhaft einzustufen.

Zusätzlich fällt laut zwei unabhängigen Sekundärquellen bei Orders unter 500 € ein Mindermengenzuschlag von rund 1 € an [Q24], [Q27] – ein direktes Primärzitat mit URL dazu liegt nicht vor, die Angabe gilt daher als „mittel" belastbar.

Preislich transparent ist immerhin der Bestellvorgang selbst: Vor Orderauslösung wird ein Endpreis nach dem RFQ-Verfahren (Definition: Request for Quote, ein Preisabfrage-Modell, bei dem der Kunde vor der Order einen verbindlichen Festpreis angezeigt bekommt) eingeblendet [Q14]. Das bedeutet: Der Kunde sieht vor dem Klick einen konkreten Endbetrag – er weiß aber nicht, wie sich dieser Betrag aus Marktpreis, Spread und Provision zusammensetzt, weil der Spread-Anteil selbst nicht separat ausgewiesen wird. Genau das ist der Kern des Kostentransparenz-Problems: Der Endpreis ist sichtbar, seine Zusammensetzung nicht.

Für Einzahlungen wird zusätzlich eine Express-Einzahlungsoption per Kreditkarte/Sofortüberweisung angeboten, deren Konditionen laut offizieller Quelle gesondert gelten [Q10]; Auszahlungen in Euro erfolgen ausschließlich per SEPA-Überweisung auf das hinterlegte Referenzkonto [Q11], [Q12].

5. Angebot: Coins, Euro-Zugang, Zusatzprodukte

Das handelbare Krypto-Sortiment ist seit dem Start kontinuierlich gewachsen: von anfänglich 15 bis 20 Kryptowerten über 33 im Februar 2025 und 58 im Juli 2025 bis zu aktuell rund 59 Coins laut den zwei jüngsten, übereinstimmenden Sekundärquellen (Stand 23.06. bzw. 15.07.2026) [Q21], [Q24]. Diese Zahl konnte in dieser Recherche nicht am Original verifiziert werden, da die Produktseite für automatisierte Zugriffe gesperrt war (HTTP 403); der Wachstumstrend selbst ist aber über mehrere Zeitpunkte hinweg konsistent dokumentiert und wirkt plausibel.

Ob Euro tatsächlich die alleinige Handelswährung ist, ließ sich nicht mit einer Originalquelle belegen – es handelt sich um einen naheliegenden Plausibilitätsschluss aus dem allgemeinen Zuschnitt der App als deutschsprachiges Retail-Angebot, nicht um einen bestätigten Fakt.

Unklar bleibt außerdem, ob es ein eigenständiges Staking- oder „Earn"-Produkt (Definition: eine Möglichkeit, gehaltene Kryptowerte gegen eine Ertragsbeteiligung zu „verleihen" bzw. am Netzwerkkonsens teilzunehmen) bei finanzen.net zero gibt oder ob entsprechende Angebote mit den Krypto-ETPs (Exchange Traded Products, börsengehandelte Wertpapiere auf Kryptowerte-Basis) des Mutterportals finanzen.net vermischt dargestellt werden. Eine belastbare Klärung war ohne Zugriff auf die Original-FAQ nicht möglich – dieser Punkt bleibt ausdrücklich offen.

6. Kann ich meine Coins abheben? (Selbstverwahrung)

Dies ist der am stärksten und am konsistentesten belegte Einzelbefund der gesamten Akte, und er ist zugleich der wichtigste für die Gesamtbewertung: Eine Auszahlung gekaufter Kryptowerte auf eine externe, selbst kontrollierte Wallet (Definition: eine digitale Brieftasche, bei der ausschließlich der Nutzer selbst den privaten Schlüssel und damit die Verfügungsgewalt über die Coins besitzt) ist bei finanzen.net zero nicht möglich.

Wörtlich aus dem offiziellen Support-Bereich: „Nein, das ist aus Gründen der Geldwäsche-Vermeidung nicht möglich." [Q8]. Diese Aussage wird durch mindestens sechs unabhängige Sekundärquellen bestätigt, die über einen Zeitraum von rund 17 Monaten hinweg konsistent zum gleichen Ergebnis kommen: Handelsblatt [Q20], bitcoin-2go.de [Q21], kryptokenner.de [Q22], finwiss.de [Q23], rankia.de [Q26] sowie eine Auswertung der eigenen Übertragungsseite des Verwahrers Tangany, auf der finanzen.net zero nicht als Partner für Auszahlungen gelistet ist [Q39].

Praktisch bedeutet das: Auch wenn die Coins bei Tangany individuell und nicht synthetisch verwahrt werden (siehe Kapitel 3), bekommt der Kunde selbst nie die Kontrolle über den privaten Schlüssel. Der einzige Weg, eine Krypto-Position aufzulösen, ist der Verkauf zurück in Euro innerhalb der App – ein „geschlossenes System" im Sinne der Marktbeobachtung, die eingangs beschrieben wurde: Zwar werden echte Coins erworben, aber es gibt keinen Auslieferungsanspruch. Für Nutzer, die Kryptowerte etwa langfristig selbst verwahren, an eine externe Hardware-Wallet übertragen oder in einem DeFi-Kontext (Definition: Decentralized Finance, dezentrale Finanzanwendungen ohne zentralen Vermittler) einsetzen möchten, ist das Angebot damit ungeeignet.

Ergänzend belegt ist, dass eine vollständige Depotkündigung eine vorherige „Leerung" bestehender Krypto-Positionen voraussetzt – auch hier läuft der Weg über den Verkauf, nicht über eine Auslieferung [Q13].

7. Steuer-Praxis in Deutschland

Für den Wertpapierbereich stellt finanzen.net zero eine Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung, die für die deutsche Steuererklärung nutzbar ist [Q30]. Für den Kryptobereich gibt es nach den vorliegenden Quellen keine vergleichbare, direkt integrierte Steuerbescheinigung – Nutzer sind stattdessen auf externe Werkzeuge angewiesen. Belegt ist dies nur indirekt: Ein Drittanbieter-Tool namens „fnz2dd" wandelt Transaktionsdaten von finanzen.net zero in ein für Steuertools verwendbares Format um [Q32], und in einem Forumsthread von Blockpit wird explizit nach einem „Steuerreport für finanzen.net zero" gefragt [Q31] – ein Hinweis darauf, dass eine native Lösung offenbar nicht ausreicht oder fehlt. Das exakte Format des Krypto-Steuerexports (etwa ob es FIFO-fähig ist, also nach dem First-in-first-out-Prinzip sortiert, und ob Gebühren pro Einzeltrade ausgewiesen werden) konnte in dieser Recherche nicht direkt geprüft werden.

Auf gesetzlicher Ebene gilt für Krypto-Gewinne in Deutschland aktuell weiterhin die einjährige Haltefrist (Definition: der Zeitraum, nach dessen Ablauf private Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten steuerfrei sind, aktuell ein Jahr nach § 23 EStG). Drei unabhängige, inhaltlich übereinstimmende Quellen berichten von einem Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026, der eine Abschaffung dieser Haltefrist im Rahmen eines Haushaltsentwurfs vorsieht [Q35], [Q36], [Q37]. Wichtig: Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch kein geltendes Recht. Ein Gesetzentwurf lag zum Rechercheзeitpunkt nicht vor, es handelt sich um eine politische Absichtserklärung auf Kabinettsebene, die den regulären Gesetzgebungsweg erst noch durchlaufen müsste.

Zusätzlich gilt ab dem 01.01.2026 die Meldepflicht nach DAC8/CARF (Definition: EU-Richtlinie zur Amtshilfe bzw. globaler Standard des Crypto-Asset Reporting Framework, wonach Krypto-Dienstleister Kundendaten automatisch an Steuerbehörden melden müssen). Diese allgemeine Rechtslage ist durch mehrere Quellen bestätigt [Q33], [Q34], das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestätigt lediglich seine grundsätzliche Zuständigkeit, jedoch ohne anbieterspezifische Fristen oder Details zu finanzen.net zero [Q34]. Ob und in welcher Form finanzen.net zero beziehungsweise DonauCapital konkret unter diese Meldepflicht fällt, konnte in dieser Recherche nicht anbieterspezifisch bestätigt werden – dieser Punkt bleibt offen.

8. Support & Praxis-Erfahrung

Auf der Bewertungsplattform Trustpilot kommt finanzen.net zero auf 4,5 von 5 Sternen bei 10.839 Bewertungen, Stichprobe erhoben zwischen dem 16. und 21.07.2026 [Q44] – ein insgesamt positiver Wert für die Breite der Nutzererfahrungen, wenngleich Trustpilot-Bewertungen naturgemäß nicht repräsentativ für alle Nutzergruppen sind und tendenziell Extremerfahrungen (sehr zufrieden oder sehr unzufrieden) überrepräsentieren.

Ein ausführlicher Erfahrungsbericht des Handelsblatts beschreibt die App insgesamt als einfach bedienbar, mit dem bereits erwähnten Manko der fehlenden Auszahlungsmöglichkeit für Kryptowerte [Q20]. Weitere Praxisberichte auf Vergleichsportalen wie btc-echo.de [Q28] und rankia.de [Q26] zeichnen ein ähnliches Bild: niedrigschwelliger Einstieg, App-basierte Bedienung, aber wiederkehrende Kritik an der mangelnden Kostentransparenz und der fehlenden Selbstverwahrungsoption.

Für die Kontosicherung wird eine separate „Secure-TAN"-App zur Zwei-Faktor-Authentifizierung eingesetzt, die im Google Play Store gelistet ist [Q43]. Zu tieferen Support-Praxis-Fragen – etwa der tatsächlichen Reaktionszeit bei Anfragen, dem Umgang mit Reklamationen oder der Erzwingbarkeit von Sicherheitsfunktionen wie der Zwei-Faktor-Authentifizierung – konnten in dieser Recherche keine belastbaren Originalangaben ermittelt werden, da sowohl die offizielle Hilfeseite (hilfe.finanzen.net) als auch das separate Support-Portal (support.finanzen-zero.net) automatisierte Zugriffe blockierten (HTTP 403). Die in dieser Akte zitierten Support-Artikel stammen aus einem indirekt zugänglichen Zendesk-API-Auszug und sind damit zwar inhaltlich als Primärquelle einzustufen, decken aber nicht alle für eine vollständige Support-Bewertung relevanten Themen ab.

9. Stärken und Schwächen — unser Gesamt-Verdikt

Prüffrage Ampel Kernbeleg
CASP-Lizenzkette 🟢 Grün* ESMA-CASPS.csv, zwei Register-Aggregatoren, Impressum
Haftende Einheit / Rechtsform 🟢 Grün Impressum DonauCapital, alle vier Einheiten deutsch/BaFin-beaufsichtigt
Warnlisten-Check 🟢 Grün ESMA-Non-Compliance-Liste (16.07.2026), keine BaFin-Verbraucherwarnung
Produkt-Typ (echte Coins?) 🟡 Gelb Echte Coins verwahrt, aber kein Auslieferungsanspruch
Kundengeldschutz 🟡 Gelb Nur EdW 90 %/20.000 €, keine volle Bankeinlagensicherung
Kontosicherheit 🟡 Gelb App-2FA und Referenzkonto-Zwang belegt, Details zur Erzwingbarkeit offen
Vorfallshistorie 🟢 Grün Kein Hack/keine Insolvenz; ein Verfügbarkeitsausfall ohne Geldverlust
Realkosten bei 1.000 €-Order 🔴 Rot 1 % Provision plus unbezifferter Spread, Schätzung 1,75–2,5 %
Krypto-Auszahlung / Selbstverwahrung 🔴 Rot Auszahlung auf externe Wallet strukturell unmöglich
Kostentransparenz 🟡 Gelb (grenzwertig Rot) Endpreis vor Order sichtbar, Spread aber nie beziffert
Coin-Auswahl / Euro-Zugang 🟡 Gelb Rund 59 Coins, aber nicht primärverifiziert
Staking/Earn-Risiko 🟡 Gelb, teils ungeklärt Unklar, ob eigenständiges Produkt oder Vermischung mit ETPs
Steuerreport 🟡 Gelb Jahresbescheinigung deckt nur Wertpapiere ab, Krypto nur indirekt belegt

*mit Vorbehalt: ESMA-Register wurde nicht per Browser-Oberfläche gegengeprüft, nur über Aggregatoren und eine CSV-Datei.

Stärken: Eine für ein Vermittler-Modell ungewöhnlich saubere, vollständig deutsche und BaFin-beaufsichtigte Lizenzkette über vier Stufen hinweg, echte (nicht-synthetische) Coin-Verwahrung bei einem lizenzierten Spezialverwahrer, ein sichtbarer Endpreis vor jeder Order und eine bislang saubere Sicherheitsbilanz ohne Hack- oder Insolvenzfälle.

Schwächen: Die tatsächlichen Handelskosten sind wegen des unbezifferten Spreads nicht sauber bestimmbar und liegen nach vorsichtiger Schätzung deutlich über dem, was viele Nutzer erwarten würden. Der schwerwiegendste Punkt bleibt aber die fehlende Auszahlbarkeit von Kryptowerten: Wer eine echte Selbstverwahrung anstrebt, ist bei finanzen.net zero grundsätzlich falsch. Hinzu kommt ein gegenüber einer klassischen Bankeinlage schwächerer Kundengeldschutz über die EdW.

Gesamt-Ampel: 🔴 ROT. Diese Einstufung ergibt sich, obwohl die Mehrheit der Einzelkriterien grün oder gelb ausfällt, weil die beiden für diese Rubrik entscheidenden Kernfragen – Verfügungsgewalt über die gekauften Coins und tatsächliche, nachvollziehbare Handelskosten – beide rot ausfallen. Für ein reines Euro-basiertes Krypto-Investment ohne Selbstverwahrungs-Anspruch innerhalb eines ohnehin schon deutschen, regulierten Rahmens kann das Angebot dennoch eine Option sein; als Einstieg in die eigenständige Verwahrung von Kryptowerten eignet es sich nicht.

10. Was wir gerne gewusst hätten — und nicht gefunden haben

Trotz intensiver Recherche über sechs unabhängige Durchläufe bleiben mehrere Punkte offen, die vor einer abschließenden Bewertung idealerweise noch geklärt werden sollten:

Diese Redaktion empfiehlt, vor einer endgültigen Veröffentlichung insbesondere das ESMA-Register per Browser sowie das Preis-Leistungsverzeichnis Kryptowerte manuell gegenzuprüfen.

11. Quellen

[Q1] Impressum finanzen.net zero — https://www.finanzen.net/zero/impressum — Abruf 22.07.2026 [Q2] Impressum DonauCapital Wertpapier GmbH — https://www.donaucapital.de/index.php/weitere-informationen/impressum — Abruf 22.07.2026 [Q3] DonauCapital, Kryptowertedienstleistungen-Info — https://www.donaucapital.de/index.php/weitere-informationen/kryptowertedienstleistungen — Abruf 22.07.2026 [Q4] ESMA, Register der CASP-Zulassungen (CASPS.csv) — https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv — Abruf 22.07.2026 [Q5] ESMA, Non-Compliance-Liste (NCASP.csv) — https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/NCASP.csv — Abruf 16.07.2026 [Q6] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630102886813 — Provision 1 % — Stand 05.06.2026 [Q7] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630126497181 — Kommissionärsmodell Baader Bank — Stand 01.07.2026 [Q8] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630078512029 — Krypto-Auszahlung nicht möglich — Stand 06.06.2026 [Q9] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630126605853 — Wallet-Nutzung — Stand 05.06.2026 [Q10] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630107770397 — Express-Einzahlung — Stand 10.07.2026 [Q11] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630092156957 — SEPA-Auszahlung — Stand 19.07.2026 [Q12] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630101082013 — SEPA-Auszahlung — Stand 05.06.2026 [Q13] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630072485789 — Depotkündigung/Wallet-Leerung — Stand 19.07.2026 [Q14] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630094302749 — RFQ-Endpreis — Stand 15.06.2026 [Q15] finanzen.net zero Support (Zendesk), Artikel 36630093645853 — Handelsplatz-Mechanik — Stand 06.07.2026 [Q16] finanzen.net zero, Produktseite Krypto — https://www.finanzen.net/zero/krypto/ — Abruf 22.07.2026 [Q17] Northdata, Registerauszug finanzen.net zero GmbH — https://www.northdata.de/finanzen.net+zero+GmbH — Abruf 21.07.2026 [Q18] paymentinstitutionsregister.eu, DonauCapital Wertpapier GmbH — https://paymentinstitutionsregister.eu/dasp/de/donaucapital-wertpapier-gmbh-49 — Abruf 22.07.2026 [Q19] casptracker.eu — https://casptracker.eu/de/ — Abruf 22.07.2026 [Q20] Handelsblatt, Erfahrungsbericht finanzen.net zero — https://www.handelsblatt.com/erfahrungen/finanzen-net-zero-vorteile-nachteile/ — Abruf 21.07.2026 [Q21] bitcoin-2go.de, Erfahrungen finanzen.net zero — https://bitcoin-2go.de/finanzen-net-erfahrungen/ — Stand 23.06.2026 [Q22] kryptokenner.de, Review finanzen.net zero — https://kryptokenner.de/reviews/finanzenzero/ — Stand 24.02.2025 [Q23] finwiss.de, Krypto-Wallet finanzen.net zero — https://finwiss.de/finanzen-net-zero-krypto-wallet/ — Stand 20.07.2025 [Q24] mobilebanking.de, Krypto-Kauf finanzen.net zero — https://www.mobilebanking.de/angebot/finanzen-net-zero-krypto-kauf-kosten-erfahrungen-test-check.html — Stand 15.07.2026 [Q25] how-to-sparen.de, Krypto-Erfahrungen finanzen.net zero — https://how-to-sparen.de/finanzen-net-zero-krypto-erfahrungen/ — Stand 06.01.2024 [Q26] rankia.de, Test finanzen.net zero — https://www.rankia.de/finanzen-net-zero-erfahrungen-und-test/ — Abruf 21.07.2026 [Q27] broker-test.de, Krypto-Broker-Vergleich — https://www.broker-test.de/krypto-broker-vergleich/krypto-broker-finanzen-net-zero/ — Abruf 21.07.2026 [Q28] btc-echo.de, Erfahrungen finanzen.net zero — https://www.btc-echo.de/reviews/erfahrungen/finanzen-net-zero/ — Abruf 21.07.2026 [Q29] checkpoint-finanzen.de, Kundengeldschutz-Angabe — Stand 29.01.2026 [Q30] depotstudent.de, Steuerbescheinigung/Steuererklärung finanzen.net zero — Abruf 21.07.2026 [Q31] community.blockpit.io, Forumsthread „Steuerreport für finanzen.net zero" — https://community.blockpit.io/t/steuerreport-fuer-finanzen-net-zero/1318 — Abruf 21.07.2026 [Q32] robert-marquardt.com, fnz2dd-Tool — https://robert-marquardt.com/2024/10/13/fnz2dd-finanzen-net-zero-zu-divvydiary/ — Abruf 21.07.2026 [Q33] blockpit.io, Steuer-Guide CARF/DAC8 — https://blockpit.io/de-de/steuer-guides/carf-dac8-finanzamt-bekommt-deine-daten — Abruf 21.07.2026 [Q34] neuebanken.de, Krypto-Meldepflicht 2026 — https://neuebanken.de/krypto-meldepflicht-2026/ — Abruf 21.07.2026 [Q35] kleinstb.de, Krypto-Haltefrist-Abschaffung — https://kleinstb.de/blog/krypto-haltefrist-abschaffung-haushaltsentwurf-2027/ — Abruf 20.07.2026 [Q36] wiwo.de, Bericht Kabinettsbeschluss — Stand 06.07.2026 [Q37] finanzen.net/ratgeber, Kryptosteuer-Haltefrist vor dem Aus — Stand 07.07.2026 [Q38] Tangany GmbH, Unternehmensseite und Übertragungsseite — https://tangany.com/de sowie https://tangany.com/de/uebertragung — Abruf 22.07.2026 [Q39] dr-stoll-kollegen.de, Bericht zum Verfügbarkeitsausfall — Abruf 21.07.2026 [Q40] klamm.de, Bericht zum Verfügbarkeitsausfall — Abruf 21.07.2026 [Q41] finanznachrichten.de, Bericht zum Verfügbarkeitsausfall — Abruf 21.07.2026 [Q42] Google Play Store, Secure-TAN-App — Abruf 21.07.2026 [Q43] Google Play Store, Secure-TAN-App — Abruf 21.07.2026 [Q44] Trustpilot, Bewertungen finanzen.net zero — Stichprobe 16.–21.07.2026