Anbieter-Akte · Akte 21 · DEX
dYdX
Stand der Recherche: · alle Zahlen mit Quellenangabe im Text
Zu diesem Anbieter setzen wir bewusst keinen Weiter-Button: Bei rotem Gesamt-Verdikt schicken wir Dich nicht zur Kontoeröffnung. Die Gründe stehen in dieser Akte.
Einfach erklärt
- dYdX ist eine dezentrale Börse (DEX) für Krypto-Derivate. Es gibt keine Firma dahinter, die Dein Geld verwahrt — der Handel läuft auf einer eigenen Blockchain ab, die dYdX selbst betreibt.
- Wichtig: Du kaufst auf dYdX keine echten Coins. Alle rund 177 Märkte sind sogenannte Perpetual Futures — Wetten auf den Kursverlauf, die in bar (in USDC) abgerechnet werden. Du bekommst nie einen echten Bitcoin oder Ether geliefert.
- Rein kommst Du nur mit einer eigenen Wallet (z. B. MetaMask oder Keplr) und bereits vorhandenen Kryptowerten. Einen direkten Euro-Einzahlweg (Kreditkarte, Überweisung) gibt es nicht.
- Es gibt keine Ausweisprüfung (KYC), aber auch keine Einlagensicherung, keinen Kundensupport im klassischen Sinn und keine Anlaufstelle bei Verlusten.
- Die Website dydx.trade sperrt Nutzer aus den USA, Kanada und Großbritannien technisch aus. Deutschland und die EU werden aktuell nicht gesperrt.
- Wie viel ein Swap/Trade wirklich kostet, konnten wir nicht sauber und aktuell belegen — die offiziellen Gebührenseiten waren bei unserer Prüfung nicht abrufbar. Als grobe, nicht bestätigte Richtwerte kursieren Taker-Gebühren von 0,03 bis 0,10 % und Maker-Gebühren zwischen leicht negativ (Rabatt) und plus 0,02 %.
- Die Blockchain hinter dYdX wird von aktuell 31 sogenannten Validatoren betrieben (Definition: Computer-Betreiber, die Transaktionen prüfen und die Kette am Laufen halten). Das ist eine feste Obergrenze — mehr passen technisch nicht hinein.
- Zehn dieser 31 Validatoren kontrollieren zusammen mehr als die Hälfte der gesamten Stimmmacht (Stake). Das ist eine spürbare Machtkonzentration für ein Projekt, das sich „dezentral" nennt.
- Im Oktober 2025 musste die gesamte Handelskette wegen eines Software-Fehlers kurzzeitig angehalten werden. Betroffene Nutzer wurden aus einem Versicherungstopf entschädigt.
- Deine Coins liegen bei dYdX nie in fremder Verwahrung — Du behältst die Kontrolle über Deine Wallet. Das ist ein Vorteil, bedeutet aber auch: Verlierst Du Deinen privaten Schlüssel, hilft Dir niemand.
- Steuerlich ist die Rechtslage für genau diese Art von Handel (gehebelte Perpetual-Kontrakte) in Deutschland nicht eindeutig geklärt — das ist kein Randdetail, sondern ein echtes Risiko für die eigene Steuererklärung.
- Der Haken insgesamt: Wer „ich will mir einen Bitcoin kaufen" denkt, ist auf dYdX falsch — hier wird auf Kursbewegungen gewettet, oft mit Hebel, ohne Regulierungsnetz und mit ungeklärter Steuerfrage.
Unsere Einordnung in einem Satz
Risiko zuerst: dYdX verkauft nirgendwo echte Kryptowährungen, sondern ausschließlich gehebelte, bar abgerechnete Wett-Kontrakte (Perpetual Futures) auf einer selbst betriebenen Blockchain mit spürbar konzentrierter Kontrolle über wenige Validatoren, ohne Einlagensicherung, ohne verlässlich geklärte Gebühren und mit offener deutscher Steuerfrage.
Wer versteht, dass hier keine Coins, sondern Derivate gehandelt werden, findet ein technisch ernstzunehmendes, mehrfach geprüftes Protokoll vor — wer das nicht versteht, ist am falschen Ort.
Die Entscheidung liegt bei Dir.
1. Was ist dYdX?
dYdX ist eine dezentrale Börse (DEX, Definition: Decentralized Exchange — ein Handelsplatz, bei dem kein zentrales Unternehmen die Order-Abwicklung oder Verwahrung übernimmt) für Krypto-Derivate. Anders als der Name „Smart-Contract-DEX" vermuten lässt, läuft dYdX seit seiner vierten Protokoll-Generation (v4, Mainnet-Start Oktober 2023) nicht mehr als Anwendung auf einer fremden Blockchain wie Ethereum, sondern als eigene, spezialisierte Blockchain auf Basis des Cosmos-SDK und des CometBFT-Konsensmechanismus [Q1]. Das ist ein wichtiger Unterschied zu den meisten anderen DEX-Modellen: Es gibt keinen einzelnen Ethereum-Smart-Contract, den man isoliert prüfen könnte, sondern eine gesamte, eigenständige Chain mit eigenen Validatoren, eigener Governance und eigenem Konsens.
Gehandelt werden auf dYdX ausschließlich Perpetual Futures (Definition: unbefristete Terminkontrakte ohne Fälligkeitsdatum, die die Kursentwicklung eines Basiswerts nachbilden, aber nie zur tatsächlichen Lieferung des Basiswerts führen). Aktuell umfasst das Angebot rund 177 solcher Märkte, alle cash-, also bar-abgerechnet in USDC. Das bedeutet: Wer auf dYdX „Bitcoin" handelt, hält zu keinem Zeitpunkt echte Bitcoin, sondern eine Wett-Position auf deren Kurs — mit der Möglichkeit, diese Position zu hebeln (Definition: mit geliehenem Kapital eine größere Position eingehen, als das eigene Guthaben eigentlich hergibt, was Gewinne wie Verluste vervielfacht). Das ist offen kommuniziert und keine versteckte Information, ändert aber nichts daran, dass es der wahrscheinlichste Stolperstein für Einsteiger ist, die „einfach nur Krypto kaufen" wollen.
Der Zugang läuft über die Website dydx.trade, verbunden mit einer eigenen Krypto-Wallet. Eine Ausweisprüfung (KYC) gibt es beim eigentlichen Handel nicht, ebenso keinen direkten Euro-Einzahlweg — wer handeln will, muss bereits über Kryptowerte auf einer kompatiblen Chain verfügen. Betreibergesellschaft im klassischen Sinn gibt es nicht mehr in der Form, wie man es von einer Aktienbörse kennt; stattdessen verteilt sich die Kontrolle auf Validatoren, eine Foundation (Stiftung) und einen separaten Betreiber der Frontend-Website — dazu mehr in Kapitel 8.
2. Rechtslage: MiCA-Lücke & Geoblocking für DE-Nutzer
Die europäische Krypto-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation, Definition: seit 2023 geltendes EU-Regelwerk für Kryptowerte und Kryptodienstleister) enthält in ihren Erwägungsgründen eine Ausnahme für „vollständig dezentrale" Dienste ohne zwischengeschalteten Intermediär. Der genaue Wortlaut dieses Erwägungsgrunds (häufig als Erwägungsgrund 22 zitiert) ließ sich in dieser Prüfung nicht direkt am EUR-Lex-Original nachlesen — der offizielle Abruf lieferte wiederholt eine leere Antwort [Q13, Fehlversuch]. Wir kennzeichnen die genaue Reichweite dieser Ausnahme deshalb ausdrücklich als ungeklärt, verweisen aber auf den in Fachkreisen verbreiteten Grundgedanken: Reine Protokoll-Software ohne betreibende Firma soll von MiCA nicht erfasst werden — sobald aber ein Frontend, eine Stiftung oder ein Betreiber als fassbarer Ansprechpartner auftritt, wird die Abgrenzung in der Praxis unscharf. Eine offizielle BaFin-Einordnung speziell zu dYdX konnte in dieser Prüfung nicht aufgefunden werden (nur stichprobenartige Suche, keine strukturierte Warnlisten-Datenbankabfrage) — auch das bleibt offen.
Klarer ist die Lage bei den eigenen Nutzungsbedingungen des Protokolls. Wir haben zwei unterschiedliche Dokumente direkt eingesehen:
Erstens die Software-Nutzungsbedingungen unter dydx.exchange/v4-terms, die für den eigentlichen Handel mit Perpetual Contracts gelten. Dort schließt Abschnitt 3(A) explizit „the United States of America, Canada and the United Kingdom" von der Nutzung aus [Q5]. Abschnitt 3(B)(i) definiert zusätzlich ein sogenanntes „Restricted Territory", das für die gesamte dYdX-Software gilt: Iran, Kuba, Nordkorea, die Regionen Krim, Donezk und Luhansk sowie jedes weitere Land oder jede Region, die umfassenden US-Wirtschaftssanktionen unterliegt [Q5].
Zweitens die separaten Nutzungsbedingungen der dYdX Foundation (dydx.foundation/terms-of-use), die vor allem Staking und Governance betreffen und nur die USA, Kanada sowie sanktionierte Länder als eingeschränktes Gebiet nennen, ohne Großbritannien gesondert aufzuführen [Q6]. Es handelt sich hierbei nicht um einen Widerspruch, sondern um zwei separate Dokumente mit unterschiedlichem Anwendungsbereich — die engere Handels-Software-Regelung schließt zusätzlich UK/Kanada aus, die Stiftungs-Regelung für Staking/Governance tut das nicht in gleicher Schärfe.
Für unsere Kernfrage ist das Ergebnis eindeutig: Deutschland und die EU werden in keinem der beiden geprüften Dokumente als gesperrtes Gebiet genannt. Die technische Durchsetzung dieser Sperren läuft laut übereinstimmenden Recherchebefunden über die APIs /v4/geo und /v4/screen des Frontend-Betreibers, die eine IP-/Standortprüfung vornehmen. Das bedeutet in der Praxis: DE-Nutzer können dydx.trade aktuell aufrufen und handeln — ein reines Nutzungsverbot besteht dort nicht, wohl aber ein latentes Risiko, dass sich die Geoblocking-Liste jederzeit ändern kann, ohne dass Nutzer darauf Einfluss hätten, da die Entscheidungshoheit allein beim Frontend-Betreiber liegt.
Wichtig für die Einordnung: Da es sich rechtstechnisch nicht um „ein Unternehmen", sondern um eine Kombination aus Protokoll-Software, Foundation und separatem Frontend-Betreiber handelt, ist unklar, wer im Streit- oder Aufsichtsfall überhaupt als Ansprechpartner gälte. Diese Unschärfe ist bei DEX-Modellen strukturell angelegt und kein dYdX-spezifisches Versagen — sie sollte Nutzern trotzdem bewusst sein.
3. Smart-Contract-Sicherheit & Audits
Da dYdX v4 keine Anwendung auf einer fremden Chain, sondern eine eigene Blockchain ist, verschiebt sich die klassische „Smart-Contract-Audit"-Frage hin zu einer Prüfung des gesamten Chain-Codes: Konsensmechanismus, Order-Buch-Logik, Liquidations-Engine und die neueren Zusatzprodukte wie Vaults (Definition: automatisierte Liquiditätspools, die Nutzerkapital in vordefinierten Strategien einsetzen).
Als Auditor tritt Informal Systems auf, eine auf Cosmos-SDK-Software spezialisierte Prüffirma. Im offiziellen GitHub-Repository von dYdX v4 lassen sich sechs datierte Prüfberichte nachweisen, deren PDF-Erstelldaten wir direkt aus den Datei-Metadaten ausgelesen haben [Q4]:
| Prüfphase | Schwerpunkt | PDF-Datum |
|---|---|---|
| Phase I–II | Grundarchitektur „dYdX v4" | 15.09.2023 |
| Phase III | Rewards, Konsens, weitere Änderungen (Q3 2023) | 28.09.2023 |
| Q4 2023 | Module und bedingte Orders | 09.05.2024 |
| Q1 2024 | Risiko & Sicherheit, Liquidations-Daemon | 07.05.2024 |
| Q2 2024 | Slinky-Integration, Reduce-Only-Orders | 16.06.2024 |
| Q2+ 2024 | „LP vault" — Liquiditäts-Vault | 08.07.2024 |
Der letzte Punkt korrigiert eine verbreitete Annahme: Es existiert sehr wohl ein dedizierter Audit-Bericht zum Vault-Feature, mit 285 Erwähnungen des Begriffs „vault" auf 38 Seiten [Q4]. Die pauschale Aussage „für das Vault-Produkt gibt es keinen Audit" ist damit widerlegt.
Zwei Einschränkungen bleiben aber bestehen. Erstens: Der jüngste auffindbare Bericht datiert auf Juli 2024 — bis heute (Juli 2026) klafft eine Lücke von rund zwei Jahren, in der offenbar keine weitere unabhängige Prüfung veröffentlicht wurde. Zweitens, und das ist der wichtigere Punkt: Im November 2025 wurde unter dem Namen „dYdX Unlimited" ein überarbeitetes „MegaVault"-Produkt eingeführt. Ob der Audit von Mitte 2024 dieses relaunchte Produkt inhaltlich noch abdeckt oder ob seither wesentliche Änderungen ungeprüft blieben, ließ sich in dieser Prüfung nicht klären — wir kennzeichnen das ausdrücklich als offene Lücke (siehe Kapitel 10).
Zur Frage nach Admin-Keys und Upgradebarkeit: Einen klassischen zentralen Admin-Schlüssel, mit dem eine einzelne Partei Regeln ändern oder Nutzergelder direkt abziehen könnte, konnten wir nicht finden — Protokoll-Upgrades laufen über On-Chain-Governance-Abstimmungen der Validatoren und Token-Halter. Das ist strukturell dezentraler als ein Multisig-Admin-Key. Die eigentliche Machtfrage verschiebt sich dadurch aber nicht weg, sondern hin zur Konzentration der Stimm- und Konsensmacht selbst — dazu mehr in Kapitel 8.
Zu einem aktiven, klar gescopten Bug-Bounty-Programm (Definition: eine öffentliche Belohnung für das Melden gefundener Sicherheitslücken) fand sich kein aktuelles Dokument; das letzte auffindbare Programm der Foundation stammt aus dem Dezember 2022 und liegt damit vor dem v4-Mainnet-Start — ein Eintrag bei etablierten Bug-Bounty-Plattformen wie Immunefi oder HackerOne konnte nicht nachgewiesen werden. Auch das ist eine offene Lücke, kein bestätigter Fakt in die eine oder andere Richtung.
Zwei dokumentierte Vorfälle zeigen, dass Theorie und Praxis der Risikoabsicherung bereits getestet wurden. Am 18. November 2023 kam es auf der damaligen v3-Version zu einer Marktmanipulation beim YFI-Markt; aus dem Versicherungsfonds wurden rund 9 Millionen US-Dollar zur Deckung eingesetzt [Q9] (v3 wurde zwischenzeitlich am 28.10.2024 komplett abgeschaltet). Am 10. Oktober 2025, gegen 17:35 Uhr Ostküstenzeit, musste die gesamte v4-Chain wegen eines Fehlers in der Konfiguration eines isolierten Marktes kurzzeitig angehalten werden, nachdem bei extremer Volatilität negative Nutzerguthaben entstanden waren. Betroffene wurden mit insgesamt 462.097,79 USDC aus einem 16,2-Millionen-USD-Versicherungsfonds entschädigt, 27 Fälle wurden verifiziert; laut Betreiberdarstellung gingen dabei keine Gelder direkt on-chain verloren [Q8]. Positiv zu werten: Es gibt einen Versicherungsfonds und einen dokumentierten, nachvollziehbaren Entschädigungsprozess. Kritisch zu werten: Ein kompletter Chain-Halt zeigt, dass auch eine „eigene Blockchain" nicht immun gegen produktionsreife Softwarefehler ist.
4. Was kostet ein Swap wirklich?
Bei einer klassischen Swap-DEX ließe sich die reale Kostenlast aus drei Komponenten zusammensetzen: Protokollgebühr, Price Impact/Slippage (Definition: die Differenz zwischen erwartetem und tatsächlich ausgeführtem Preis, meist durch die Größe der eigenen Order relativ zur verfügbaren Liquidität verursacht) und Netzwerk-/Gasgebühr. Bei dYdX als Perpetual-Futures-Plattform kommen zusätzlich Finanzierungszahlungen (Funding, Definition: periodische Ausgleichszahlungen zwischen Long- und Short-Positionen, die den Perpetual-Kurs an den Spotkurs koppeln) hinzu.
Hier müssen wir offen mit einer methodischen Grenze umgehen: Eine primäre, aktuell datierte Gebührentabelle ließ sich trotz mehrfacher direkter Versuche nicht auffinden. Die offizielle Dokumentationsseite docs.dydx.xyz/trading/fees lieferte einen 404-Fehler, ein Hilfeartikel unter help.dydx.trade ebenso, die Portfolio-Gebührenseite auf dydx.trade selbst lieferte nur die technische Grundstruktur der Web-Anwendung ohne Inhalt (eine sogenannte SPA-Hülle, Definition: Single Page Application — der Inhalt wird erst per Skript im Browser nachgeladen und war beim automatisierten Abruf nicht erreichbar), und auch die allgemeine Dokumentations-Startseite enthielt keine auffindbare Gebühren-Sektion [Q12]. Wir kennzeichnen die im Folgenden genannten Zahlen deshalb ausdrücklich als nicht primärverifizierte Sekundärangaben, nicht als gesicherten Fakt.
In verschiedenen Sekundärquellen und Aggregator-Vergleichen kursiert eine Taker-Gebühr (Definition: Gebühr für Orders, die sofort gegen bestehende Orders im Buch ausgeführt werden) zwischen 0,03 % und 0,10 % des Ordervolumens, gestaffelt nach 30-Tage-Handelsvolumen. Für Maker-Orders (Definition: Orders, die neue Liquidität ins Buch stellen, statt gegen bestehende auszuführen) werden Werte zwischen einem kleinen Rabatt von etwa −0,011 % bis zu einer Gebühr von +0,02 % genannt. Diese Spanne selbst ist über die fünf unabhängig arbeitenden Recherche-Linsen hinweg uneinheitlich zitiert worden — ein Indiz dafür, dass auch andere Rechercheure an derselben fehlenden Primärquelle gescheitert sind, nicht dafür, dass eine bestimmte Einzelzahl korrekt wäre.
Hinzu kommt beim tatsächlichen Handel: Price Impact bei größeren Positionen in dünneren Märkten, Netzwerkgebühren der zugrunde liegenden Chain (bei einer eigenen Cosmos-Appchain in der Regel gering, aber nicht null) sowie die laufenden Funding-Zahlungen, deren Höhe sich je nach Marktlage und Positionsrichtung mehrmals täglich ändert und die über die Haltedauer einer gehebelten Position einen erheblichen, kaum vorab kalkulierbaren Kostenblock darstellen können. Wer eine Position über Tage oder Wochen hält, sollte diesen Funding-Effekt stärker gewichten als die reine Taker-/Maker-Gebühr.
Unser Fazit zu diesem Kapitel: Die Gebührenstruktur ist grundsätzlich wettbewerbsfähig konzipiert (niedrige Basissätze, Maker-Anreize), aber die fehlende primäre Nachvollziehbarkeit der aktuellen Tabelle ist selbst ein Transparenzbefund, den wir nicht schönreden wollen.
5. Angebot, Fiat-Zugang & Zusatzprodukte (LP/Farming/Perps)
Das Kernangebot von dYdX beschränkt sich vollständig auf Perpetual Futures — rund 177 Märkte, überwiegend auf große und mittelgroße Kryptowerte, cash-abgerechnet in USDC. Einen Spot-Handel (den direkten Kauf und Verkauf echter Coins gegen einen Basiswert) bietet die Plattform nicht an. Wer eine Position schließt, erhält oder zahlt die Differenz in USDC, nie den zugrunde liegenden Coin selbst.
Einen direkten Fiat-Zugang — also Einzahlung per SEPA-Überweisung, Kreditkarte oder Sofortüberweisung — gibt es nicht. Nutzer benötigen zwingend bereits vorhandene Kryptowerte (typischerweise USDC) auf einer kompatiblen Chain und müssen diese über eine externe Brücke oder einen externen Anbieter erst zur dYdX-Chain transferieren. Für Einsteiger ohne Krypto-Vorerfahrung ist das eine reale Zugangshürde, die man bei anderen, zentralisierten Handelsplätzen mit direktem Euro-Onramp nicht hat.
Als Zusatzprodukt existiert das bereits in Kapitel 3 erwähnte Vault-Feature, seit November 2025 unter der Marke „dYdX Unlimited"/„MegaVault" neu aufgelegt. Das Grundprinzip: Nutzer legen Kapital in einen automatisierten Pool ein, der dieses Kapital nach vordefinierten Strategien als Liquidität für die Perpetual-Märkte zur Verfügung stellt und dafür einen Anteil der Handelsgebühren sowie potenziell Funding-Erträge erwirtschaftet — mit dem Risiko, dass die Strategie bei ungünstigen Marktbedingungen (etwa hoher Volatilität oder einseitiger Positionierung der Handelsteilnehmer) auch zu Verlusten des eingelegten Kapitals führen kann. Ein klassisches „Farming" im Sinne separater Zusatz-Token-Ausschüttungen für das Bereitstellen von Liquidität lässt sich darüber hinaus nicht mit letzter Sicherheit von den regulären Handels- und Staking-Belohnungen der Chain abgrenzen; wir kennzeichnen die genaue aktuelle Ausgestaltung dieses Bereichs als teilweise unklar.
Staking (Definition: das Hinterlegen von DYDX-Token, um am Konsens und an der Governance der Chain teilzunehmen und dafür Belohnungen zu erhalten) ist ein weiteres Kernelement — dazu mehr in Kapitel 8, da es unmittelbar mit der Kontrollfrage über das Protokoll verknüpft ist.
6. Selbstverwahrung: Deine Coins, Deine Verantwortung
Der strukturelle Kernunterschied zu einer zentralisierten Börse liegt in der Verwahrung. Bei dYdX verbleiben die Vermögenswerte durchgehend in der eigenen Wallet des Nutzers beziehungsweise in einem On-Chain-Konto, das ausschließlich über den privaten Schlüssel des Nutzers gesteuert wird (Definition: Non-Custodial — kein Dritter hält oder kontrolliert die Gelder). Es gibt keine zentrale Verwahrstelle, die im Insolvenzfall Nutzergelder mit eigenen Betriebsmitteln vermischen und dadurch gefährden könnte, wie es bei mehreren prominenten Pleiten zentralisierter Anbieter in der Vergangenheit der Fall war.
Diese Eigenverantwortung hat aber eine Kehrseite, die in der Marketingsprache von DEX-Projekten regelmäßig unterbelichtet bleibt: Es gibt keine Instanz, die bei Verlust des privaten Schlüssels, bei einem Phishing-Angriff auf die eigene Wallet oder bei einer versehentlichen Fehlüberweisung helfen könnte. Ein „Passwort vergessen"-Prozess wie bei einer Bank existiert nicht. Auch technische Fehlbedienung — etwa das Verbinden der Wallet mit einer gefälschten, dem Original täuschend ähnlichen Kopie der Handelsoberfläche — liegt vollständig im Risikobereich des Nutzers.
Zusätzlich zu bedenken: Auch wenn die Chain selbst non-custodial arbeitet, hängt der praktische Zugang zum Handel von der Erreichbarkeit des Frontends (der Website dydx.trade) ab, das laut unseren Recherchen von einem einzelnen, benannten Betreiber kontrolliert wird (siehe Kapitel 8). Fällt dieses Frontend aus, wird gesperrt oder ändert seine Zugriffsregeln, bleibt zwar das eigene Guthaben auf der Chain grundsätzlich erhalten und über alternative technische Wege theoretisch erreichbar — der praktische, komfortable Zugang für die meisten Nutzer wäre aber unmittelbar betroffen. Selbstverwahrung bedeutet also: mehr Kontrolle über das eigene Kapital, aber auch vollständige Eigenverantwortung für dessen Schutz — ohne Sicherheitsnetz.
7. Steuer bei DeFi-Nutzung in Deutschland
Die deutsche Finanzverwaltung hat sich mit einem zentralen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. März 2025 (Aktenzeichen IV C 1-S 2256/00042/064/043) grundlegend zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten geäußert [Q10]. Wir haben dieses Schreiben im Volltext eingesehen: Es behandelt insbesondere den Tausch bzw. Swap von Kryptowerten als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Lending-Erträge (Definition: das verzinsliche Verleihen von Kryptowerten) nach § 22 Nr. 3 EStG. Für § 23 EStG gilt dabei eine Freigrenze von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr — nicht, wie gelegentlich fälschlich kolportiert, 600 Euro [Q10].
Was das BMF-Schreiben nach unserer Lektüre nicht ausdrücklich adressiert, ist die steuerliche Einordnung gehebelter Perpetual-Futures-Positionen, wie sie auf dYdX gehandelt werden. In der Fachdiskussion wird vielfach argumentiert, solche Positionen müssten als Termingeschäfte im Sinne des § 20 EStG eingeordnet werden — mit anderen Regeln für die Verlustverrechnung und ohne die für § 23 EStG geltende 1.000-Euro-Freigrenze. Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich: Diese § 20-Einordnung ist eine plausible, aber vom BMF nicht amtlich bestätigte Analogie-Schlussfolgerung, keine offizielle Verwaltungsauffassung speziell zu DEX-Perpetuals. Wer auf dYdX handelt, sollte diese Unsicherheit nicht ignorieren und im Zweifel steuerlichen Rat einholen, statt sich auf eine der beiden Einordnungen zu verlassen.
Eine weitere, in mehreren Quellen kursierende Behauptung — das Jahressteuergesetz 2024 habe die Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 Euro pro Jahr für Termingeschäfte rückwirkend abgeschafft — konnten wir in dieser Prüfung nicht am Gesetzestext oder an einer BMF-Verlautbarung nachvollziehen. Wir kennzeichnen auch diesen Punkt als ungeklärte Sekundärbehauptung, nicht als bestätigten Fakt.
Ebenfalls ungeklärt bleibt die steuerliche Behandlung der laufenden Funding-Zahlungen (siehe Kapitel 4) und etwaiger Erträge aus dem MegaVault-Produkt — für beide Bereiche fand sich keine spezifische BMF-Aussage. Insgesamt gilt: Die deutsche Steuerlage für klassische Swaps ist vergleichsweise klar geregelt, für gehebelte DEX-Perpetuals wie auf dYdX aber real unsicher — eine Lücke, die auch fast eineinhalb Jahre nach dem BMF-Schreiben vom März 2025 nicht amtlich geschlossen wurde.
8. Governance: Wer kontrolliert Protokoll und Frontend?
Die Governance-Frage zerfällt bei dYdX in zwei getrennt zu betrachtende Ebenen: die Kontrolle über die Blockchain selbst und die Kontrolle über die Website, über die die meisten Nutzer tatsächlich handeln.
Auf Chain-Ebene läuft die Konsensbildung über Validatoren (Definition: Teilnehmer, die durch Hinterlegen — „Staking" — von DYDX-Token das Recht erhalten, Blöcke vorzuschlagen und zu bestätigen). Wir haben die Rohdaten des öffentlichen Cosmos-REST-Endpunkts direkt abgerufen und selbst ausgewertet: Der Parameter max_validators steht auf 31, und exakt 31 Validatoren waren zum Prüfzeitpunkt aktiv gebunden [Q2, Q3] — die Chain läuft also am protokollseitig festgelegten Höchststand. Aus denselben Rohdaten ergibt sich eine Konzentration von 54,5 % des gebundenen Stakes auf die zehn größten Validatoren und 28,9 % auf die drei größten (Polychain dYdX mit rund 34,5 Mio. DYDX, Keplr mit rund 22,5 Mio. DYDX, polkachu.com mit rund 10,3 Mio. DYDX) [Q3]. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in Umlauf befindliche Sekundärangaben zu diesem Punkt teils erheblich abweichen (unter anderem wurden in anderen Zusammenfassungen 40, 42 oder 60 Validatoren sowie eine Top-10-Konzentration von nur rund 42 % genannt) — nach eigenem Rohdatenabgleich sind diese abweichenden Zahlen zum aktuellen Stand nicht zutreffend, und wir stützen uns hier ausschließlich auf die selbst nachgerechneten Werte.
Ergänzend fand sich eine gesondert dokumentierte Entwicklung: Im Blog der dYdX Foundation wurde am 25. Juli 2025 ein Beitrag mit dem Titel „Designated Proposers on dYdX: Next Steps for Validator Participation" veröffentlicht [Q7]. Demnach soll künftig ein kleines „MEV Committee" (Definition: ein Gremium, das sich mit „Miner/Maximal Extractable Value" befasst, also mit Gewinnen, die durch die Reihenfolge oder Auswahl von Transaktionen erzielt werden können) aus dem bestehenden Validator-Set gezielt acht Validatoren als exklusive Block-Proposer vorschlagen; die endgültige Bestätigung soll über eine On-Chain-Governance-Abstimmung erfolgen. Im Ergebnis würde damit das Recht, überhaupt neue Blöcke vorzuschlagen — die technisch sensibelste Funktion einer Blockchain — auf 8 der 31 Validatoren verengt, während das breitere Set weiterhin am allgemeinen Konsens und Voting teilnimmt. Die Existenz dieses Modells und die Zielgröße „8 von 31" halten wir für primärbelegt; das von einer Recherche-Linse genannte konkrete Abstimmungsdatum (31.08.2025) ließ sich in dieser Prüfung dagegen nicht bestätigen und bleibt offen. Unabhängig vom exakten Datum ist der Trend selbst bemerkenswert: Eine ohnehin schon konzentrierte Validator-Struktur wird durch dieses Modell an ihrer sensibelsten Stelle noch weiter verengt.
Auf Frontend-Ebene — also der Website dydx.trade, über die praktisch der gesamte Nutzer-Traffic läuft — existiert nach übereinstimmenden Rechercheergebnissen ein einzelner, von Chain und Foundation rechtlich getrennter Betreiber. Zur exakten Bezeichnung dieses Betreibers ergab sich in den vorliegenden Recherchen ein Widerspruch, den wir in dieser Prüfung nicht auflösen konnten: Genannt wurden sowohl „dYdX Operations Services Ltd." als auch eine „dYdX Operations subDAO"/„Operations Trust"-Konstruktion. Unabhängig vom exakten Namen ist der Kernbefund aber eindeutig: Dieser eine Betreiber setzt über die APIs /v4/geo und /v4/screen das in Kapitel 2 beschriebene Geoblocking technisch durch — die Möglichkeit, wer weltweit auf die Haupt-Handelsoberfläche zugreifen darf, liegt damit faktisch in der Hand einer einzelnen Partei, unabhängig davon, wie dezentral die zugrunde liegende Chain organisiert ist. Für Nutzer bedeutet das: Die Chain mag dezentral sein, der bequemste und meistgenutzte Zugangsweg dazu ist es in der Praxis nicht.
Insgesamt ergibt sich ein Governance-Bild, das deutlich komplexer ist als „keine Firma, also sicher": Es gibt keinen einzelnen Admin-Key, aber eine harte Validator-Obergrenze mit Mehrheitskonzentration bei wenigen großen Stakern, ein Modell zur weiteren Verengung der Block-Produktion auf acht Akteure und einen einzelnen, in seiner exakten Rechtsform ungeklärten Betreiber der zentralen Zugangs-Website.
9. Stärken und Schwächen — unser Gesamt-Verdikt
Stärken:
Erstens die Verwahrungsstruktur: Nutzer behalten durchgehend die Kontrolle über ihre Gelder, es gibt kein zentrales Ausfallrisiko einer Verwahrstelle. Zweitens die Audit-Historie: Mit sechs primärverifizierten, datierten Berichten eines auf Cosmos-Software spezialisierten Prüfers — inklusive eines dedizierten Berichts zum Vault-Feature — ist die technische Prüfhistorie besser dokumentiert, als mehrere vorab kursierende Zusammenfassungen behauptet hatten. Drittens die Governance-Struktur ohne klassischen Admin-Key: Protokolländerungen laufen über nachvollziehbare On-Chain-Abstimmungen statt über eine einzelne, unkontrollierte Partei. Viertens ein dokumentierter, funktionierender Entschädigungsmechanismus über einen Versicherungsfonds, der beim Vorfall im Oktober 2025 nachweislich zur Anwendung kam.
Schwächen:
Erstens und am wichtigsten: dYdX handelt ausschließlich mit gehebelten, bar abgerechneten Perpetual-Futures-Kontrakten — nie mit echten Coins. Für Nutzer, die einen einfachen Krypto-Kauf suchen, ist das ein Fehlgriff, der teuer werden kann. Zweitens eine reale, primärbelegte Machtkonzentration: 31 Validatoren am Hard-Cap, mehr als die Hälfte des Stakes bei den zehn größten, und ein Modell, das die Block-Produktion künftig auf acht Akteure verengen soll. Drittens eine rund zweijährige Lücke seit dem letzten auffindbaren Audit-Bericht sowie ungeklärte Prüfabdeckung des relaunchten MegaVault-Produkts. Viertens eine nicht primärverifizierbare Gebührenstruktur — die offiziellen Quellen dazu waren bei unserer Prüfung schlicht nicht erreichbar. Fünftens eine ungeklärte deutsche Steuerlage speziell für gehebelte Perpetuals, die über eine bloße Randnotiz hinausgeht. Sechstens ein einzelner, in seiner Rechtsform sogar in unseren eigenen Recherchen widersprüchlich benannter Betreiber der zentralen Zugangs-Website, der technisch über Zugang und Ausschluss entscheidet.
Gesamt-Verdikt: In der Kombination aus Produkttyp (Derivate statt Coins), Governance-Konzentration und ungeklärten Kosten-/Steuerfragen stufen wir dYdX in der Gesamtschau als Rot ein — nicht, weil es sich um ein unseriöses oder verdecktes Projekt handelt, sondern weil mehrere reale, primärbelegte Risikofaktoren zusammentreffen, die über das hinausgehen, was ein durchschnittlicher Einsteiger vor der Nutzung erwarten würde.
10. Was wir gerne gewusst hätten — und nicht gefunden haben
Trotz intensiver Primärquellenrecherche blieben mehrere Punkte offen, die wir hier bewusst nicht mit Vermutungen auffüllen:
- Der genaue Wortlaut des einschlägigen MiCA-Erwägungsgrunds zur Dezentralisierungs-Ausnahme ließ sich am EUR-Lex-Original nicht abrufen.
- Eine primäre, aktuell datierte Gebührentabelle (Maker/Taker) war trotz vier gesonderter Abrufversuche nicht auffindbar.
- Das exakte Datum der Governance-Abstimmung zum „Designated Proposers"-Modell (in Sekundärquellen mit dem 31.08.2025 angegeben) konnte nicht bestätigt werden.
- Ob der Audit-Bericht vom Juli 2024 zum „LP vault" auch das im November 2025 relaunchte MegaVault-Produkt inhaltlich noch abdeckt, blieb ungeklärt.
- Der aktuelle Status und Umfang eines etwaigen Bug-Bounty-Programms — das letzte auffindbare Dokument stammt von Dezember 2022 und liegt vor dem v4-Mainnet-Start.
- Die exakte Rechtsform und Bezeichnung des Frontend-Betreibers von dydx.trade blieb zwischen unseren Quellen widersprüchlich.
- Ob „dYdX Trading Inc." inzwischen organisatorisch durch „Interoperable Labs" abgelöst wurde, ließ sich nicht abschließend klären.
- Ein strukturierter Abgleich mit dem ESMA-Register meldepflichtiger MiCA-Dienstleister wurde nicht vollständig durchgeführt.
- Eine vollständige, mehrjährige Uptime-/Störungshistorie jenseits des aktuell einsehbaren 90-Tage-Fensters der Status-Seite fehlte.
- Die aktuelle DYDX-Gesamt- und Umlaufmenge sowie der prozentuale Staking-Anteil ließen sich nicht gegen eine primäre Supply-Quelle nachrechnen — hier verbleibt nur eine unbestätigte Sekundärangabe von rund 23,3 % gestaktem Anteil bei einer Gesamtmenge zwischen 958 Mio. und 1 Mrd. Token.
- Die steuerliche Behandlung von Funding-Zahlungen und MegaVault-Erträgen fand in keiner BMF-Aussage eine Entsprechung.
- Ob die 20.000-Euro-Verlustverrechnungsgrenze für Termingeschäfte durch das Jahressteuergesetz 2024 tatsächlich rückwirkend abgeschafft wurde, blieb ohne Beleg am Gesetzestext oder einer BMF-Verlautbarung.
- Eine aufsichtsrechtliche Aussage dazu, ob europäische Hebelbegrenzungen für Privatkunden-CFDs auf ein nicht-custodial, intermediärfreies Protokoll wie dYdX überhaupt anwendbar wären, fand sich nicht.
11. Quellen
[Q1] dYdX v4-Chain-Repository, github.com/dydxprotocol/v4-chain — abgerufen 22.07.2026 [Q2] Cosmos-REST-Endpunkt, dydx-rest.publicnode.com/cosmos/staking/v1beta1/params (Validator-Obergrenze) — abgerufen 22.07.2026 [Q3] Cosmos-REST-Endpunkt, dydx-rest.publicnode.com/cosmos/staking/v1beta1/validators?status=BOND_STATUS_BONDED (Stake-Konzentration, eigene Auswertung) — abgerufen 22.07.2026 [Q4] Audit-Report-Verzeichnis, github.com/dydxprotocol/v4-chain/tree/main/audits (PDF-Metadaten geprüft) — abgerufen 22.07.2026 [Q5] dYdX Software Terms of Use, dydx.exchange/v4-terms — abgerufen 22.07.2026 [Q6] dYdX Foundation Terms of Use, dydx.foundation/terms-of-use — abgerufen 22.07.2026 [Q7] dYdX Foundation Blog, „Designated Proposers on dYdX: Next Steps for Validator Participation", dydx.foundation/blog/designated-proposers-on-dydx-next-steps-for-validator-participation, veröffentlicht 25.07.2025 — abgerufen 22.07.2026 [Q8] crypto.news, „dYdX proposes 462K compensation after chain halt in 2025", crypto.news/dydx-proposes-462k-compensation-chain-halt-2025/ — abgerufen 22.07.2026 [Q9] rekt.news, „dYdX Rekt", rekt.news/dydx-rekt/ (v3-Vorfall November 2023) — abgerufen 22.07.2026 [Q10] Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 06.03.2025, Az. IV C 1-S 2256/00042/064/043 (Volltext) — abgerufen 22.07.2026 [Q11] diverse Sekundärquellen zur Schließung der ethDYDX-Migrationsbrücke (13.06.2025), nicht primär gegengeprüft — abgerufen 22.07.2026 [Q12] diverse Aggregator- und Sekundärquellen zur Gebührenspanne, primäre Fee-Seiten (docs.dydx.xyz/trading/fees, help.dydx.trade, dydx.trade/portfolio/fees) nicht erreichbar (404/leere SPA-Hülle) — Fehlversuche 22.07.2026 [Q13] EUR-Lex, MiCA-Verordnung CELEX:32023R1114, eur-lex.europa.eu — Fehlversuch (leere Antwort), 22.07.2026 [Q14] status.dydx.trade (Uptime-Historie, nur 90-Tage-Fenster einsehbar) — abgerufen 22.07.2026