Schneller Kredit ohne Lohnabrechnung
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Zu den mit einem Kreditantrag einzureichenden Unterlagen gehört üblicherweise ein Einkommensnachweis. In einigen Fällen fordern Banken keine Lohnabrechnung an, das gilt vor allem bei der Beantragung von Sofortkrediten im Internet. Eine schnelle Kreditauszahlung wird von Kunden häufig mit einem innerhalb von zwei Bankarbeitstagen nach der Beantragung zur Auszahlung kommenden Sofortkredit gleichgesetzt. Im Gegensatz zum Sofortdarlehen gibt es für den schnellen Kredit jedoch keine allgemein anerkannte Definition.
Warum auf die Lohnabrechnung verzichtet wird
Schon immer wurde ein schneller Kredit ohne Lohnabrechnung genehmigt, wenn ein Kunde im Warenhaus oder bei einem Versandhändler eine Ratenzahlung vereinbaren wollte. Der zumeist geringe Betrag der bestellten Waren rechtfertigt nicht den Aufwand, einen Verdienstnachweis anzufordern. Im stationären Einzelhandel erfolgen neben geplanten auch spontane Ratenkäufe.
Diese wären bei der grundsätzlichen Pflicht zur Vorlage eines Einkommensnachweises nicht mehr möglich, da Verbraucher üblicherweise ihre letzte Lohnabrechnung nicht beim Einkaufen mit sich führen. Bei der Vergabe von Sofortkrediten über das Internet dient der Verzicht auf die Vorlage der Lohnabrechnung der Bearbeitungsvereinfachung.
Wegen der versprochenen schnellen Kreditbearbeitung steht dem Kreditgeber nicht die Zeit für eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Einkommensnachweise zur Verfügung, so dass er gleich auf deren Vorlage verzichtet. Selbstverständlich wird ein schneller Kredit ohne Lohnabrechnung nur bis zu einer vom jeweiligen Kreditgeber festzulegenden Höhe vergeben. Die entsprechenden Grenzen liegen je nach Anbieter zwischen 1500 und 10 000 Euro.
Die Angabe des Einkommens ist erforderlich
Auch wenn ein schneller Kredit ohne Lohnabrechnung vergeben wird, muss die Kreditbank sich nach dem Einkommen des Antragstellers erkundigen, da sie zur Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit verpflichtet ist. Sie vertraut darauf, dass ihr Kunde hinsichtlich seines Einkommens korrekte Angaben vornimmt. Kleine Unterschiede in der Ermittlung der für den Kreditantrag maßgeblichen Lohnhöhe zwischen der Berechnungsmethode des Kunden und der banküblichen Berechnungsformel treten häufig auf und sind unbedenklich.
Bei Lohnschwankungen nehmen einige Banken die Haushaltsrechnung mit dem niedrigsten Einkommen der vergangenen drei Monate vor, während Kunden eher den Durchschnittswert angeben. Des Weiteren berücksichtigen die meisten Banken im Gegensatz zu Antragstellern selbst regelmäßig erzielte Nebeneinnahmen nicht. Es kommt vor, dass Bankkunden bei Krediten ohne Lohnabrechnung absichtlich ein deutlich überhöhtes Einkommen angeben.
Ein solches Verhalten ist selbstverständlich verboten und führt bei Aufdeckung zu einer Strafanzeige. Selbst bei einer regelmäßigen Tilgung kann die Bank ein unter falschen Angaben erschlichenes Darlehen fristlos kündigen, falls sie zufällig von den Falschangaben erfährt, was Kunden mitunter durch eigene Erzählungen oder Internet-Veröffentlichungen ermöglichen. Nur wenigen Personen ist bewusst, dass ein unter falschen Angaben erlangter schneller Kredit ohne Lohnabrechnung im Falle einer Privatinsolvenz als Hinderungsgrund für die angestrebte Restschuldbefreiung gilt.